Bayern

Prozess in München: Polizei-Azubi wird Opfer eines Messerstechers

Prozess am Landgericht: Zwei Männer waren in Stachus-Nähe in Streit geraten.


Von jot

München - Worüber die Männer in Streit gerieten? Der Angeklagte schweigt sich aus. Er will beim gestrigen Prozessauftakt weder zur Tat, noch zu seiner persönlichen Geschichte etwas sagen.

Der 21-jährige Münchner soll laut Anklage am 17. März des vergangenen Jahres in StachusNähe auf sein mutmaßliches Opfer, einen Auszubildenden der Polizeiakademie in Berlin, getroffen sein.

Der angehende Polizeibeamte ging kurz darauf weiter in Richtung Karlsplatz. Auf gleicher Höhe begleitete ihn der Angeklagte auf seinem E-Scooter. Dann stellte dieser den Roller ab und folgte dem Polizei-Azubi zu Fuß.

Kurz darauf blieb das Opfer stehen, wendete sich seinem Verfolger zu. Es kam zum Streit, der schnell blutig wurde. Der Angeklagte soll ein Klappmesser mit zehn Zentimeter Klingenlänge gezückt und dann gesagt haben: "Ich steche dich ab".

Und er ließ schnell Taten folgen, stach auf den Azubi ein. Der versuchte ihn mit ausgestreckten Armen auf Distanz zu halten, wurde aber laut Anklage trotzdem wuchtig am linken Oberarm getroffen. Eine zweite Ausholbewegung des Angeschuldigten mit dem Messer konnte der Azubi zwar abblocken. Aber der Angeschuldigte stach ihm danach in den Bauch, traf in die linke Leiste.

Die Ankläger sind davon überzeugt, dass der 21-Jährige wusste, dass mehrfache Stiche mit einem Messer in den Bereich des Rumpfes, zu tödlichen Verletzungen führen können. Die Anklage lautet daher auf versuchten Totschlag. Dazu kommen Drogendelikte.

Dem Opfer gelang es bei dem Gerangel danach, dem Täter das Messer zu entwenden. Der floh daraufhin mit seinem E-Scooter in Richtung Stachus.

Das Opfer brach zusammen, ein Passant rief die Retter an. Der Bauchstich verfehlte die in unmittelbarer Nähe zum Stichkanal liegende Niere des Azubis nur knapp. Der Geschädigte wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in den Schockraum eines Krankenhauses gebracht, wo er nach einer Notoperation stationär behandelt werden musste.

Zwei Tage später entließ er sich, entgegen dem ärztlichen Rat, selber aus dem Krankenhaus. Der Prozess wird fortgesetzt.