Bayern
Hochschulen in Präsenz: Schwangere teils ausgeschlossen
4. Oktober 2021, 6:27 Uhr aktualisiert am 4. Oktober 2021, 6:27 Uhr
Die meisten haben darauf hingefiebert: Endlich darf es an den Hochschulen wieder ein ganz normales Studentenleben geben. Dies gilt aber nicht überall für alle Studierenden: In München etwa schließt eine Hochschule Schwangere aus - selbst, wenn diese geimpft sind.
Mit dem Vorlesungsstart der Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist die coronabedingte Online-Phase an den Hochschulen offiziell vorbei - doch schwangere Studentinnen werden mancherorts weiterhin an den heimischen Schreibtisch verbannt. So heißt es etwa im Corona-Update der Hochschule München (HM): "Als schwangere Studentin dürfen Sie die HM nicht betreten, selbst wenn Sie geimpft oder genesen sind." Auch andernorts wird Schwangeren zumindest nachdrücklich empfohlen, zu Hause zu bleiben. Ein einheitliches Vorgehen aller bayerischen Hochschulen gibt es jedoch nicht.
"Personen, die sich nicht impfen lassen können, und auch schwangeren Studentinnen ist die Teilnahme am Präsenzlehrbetrieb nicht etwa allgemein versagt", betont das Wissenschaftsministerium auf Anfrage. Es sei vielmehr ein wesentliches Anliegen, dass möglichst alle Studierenden an den jeweiligen Campus ihrer Hochschule zurückkehren könnten. Dennoch lägen die Vorkehrungen zum Infektions- und Gesundheitsschutz in Verantwortung der jeweiligen Hochschule.
Individuelle Lösungen für Schwangere
Walter Schober, Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt, handhabt die Sache pragmatisch: "Schwangere Studentinnen dürfen kommen, wenn sie wollen. Aber ich biete ihnen individuelle Lösungen an." Eine Abfrage habe ergeben, dass zwei Schwangere im Wintersemester an Vorlesungen und Seminaren teilnehmen wollten. Schobers Lösung: "Dann wird eben in diesen Veranstaltungen gestreamt."
Auch in Augsburg werden schwangere Studentinnen gebeten, mit ihren Lehrenden Kontakt aufzunehmen, um Einzellösungen zu arrangieren. Mit einem klaren Ausschluss von Präsenzveranstaltungen arbeitet hingegen die Hochschule München. Diese habe "eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine unverantwortbare Gefährdung von schwangeren Studentinnen nur durch ein Betretungsverbot vermieden werden kann", schilderte das Ministerium nach Rücksprache mit den Verantwortlichen. Um einen ordnungsgemäßer Studienfortschritt zu gewährleisten, sollten aber auch dort nicht teilnehmenden Risikogruppen Ersatzangebote gemacht werden.