Klare Abfuhr
Gemeinderat Barbing lehnt weiteren Kiesabbau bei Friesheim ab

Christine Kroschinski
Der Kiesgrubenbetreiber muss nun die ordnungsgemäßen Grenzabstände, zehn Meter zu den Ackerflächen und dem Feldweg sowie 20 Meter zur Kreisstraße, wiederherstellen. Seit mehr als einem Jahr muss deshalb der angrenzende Landwirt den Grenzabstand erbringen. Ein zehn Meter breiter Streifen Ackerland liegt deshalb brach. Den Ernteausfall muss der Landwirt zivilrechtlich einklagen.
Es war ein klares Signal, das der Barbinger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 an den Betreiber einer Kiesgrube gab: Seinen Antrag auf Plangenehmigung zur Fortführung des Sand- und Kiesabbaus in der
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