Bewährungsstrafe
Regensburger Zoll deckt Schwarzlohnzahlungen in Taxibetrieb auf

Hauptzollamt Regensburg
Die Unternehmerin sparte sich durch den Betrug einen sechsstelligen Betrag. (Symbolbild)

Ein Taxibetrieb aus dem Stadtgebiet Regensburg hat über dreieinhalb Jahre mehrere Arbeitnehhmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Das ergaben Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg.
Die Löhne wurden einer Pressemitteilung zufolge teilweise oder vollständig schwarz ausgezahlt. Die Unternehmerin führte keine
Sozialversicherungsbeiträge ab und sparte so rund 100.000 Euro ein. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Frau zu 17 Monaten Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zusätzlich erhielt sie ein Tätigkeitsverbot und es erfolgt ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.
„Das sind klare Signale: Wer seine Pflichten verletzt, kann kein Unternehmen mehr führen und verliert an gewerberechtlicher Zuverlässigkeit“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.











