Reichsbürger?

Krankes Kind stirbt: Gericht verurteilt in Mainburg gefasste Eltern

Nachdem sie über ein Jahr nicht am Amtsgericht Horb am Neckar erschienen sind, ist ein mutmaßliches Reichsbürgerpaar im Juni in der Hopfenstadt verhaftet worden. Jetzt steht das Urteil fest.

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Die Polizei hat ein mutmaßliches Reichsbürgerpärchen in einem Mainburger Anwesen festgenommen. Jetzt wurden sie in Baden-Württemberg verurteilt.

Die Polizei hat ein mutmaßliches Reichsbürgerpärchen in einem Mainburger Anwesen festgenommen. Jetzt wurden sie in Baden-Württemberg verurteilt.

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Von dpa, und Redaktion Hallertau

Weil sie aus ideologischen Gründen zu spät den Notarzt für ihr krankes Kleinkind gerufen haben, hat ein Gericht die Eltern aus der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Das Amtsgericht Horb am Neckar in Baden-Württemberg verhängte Freiheitsstrafen von je einem Jahr zur Bewährung und jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Ursprünglich hatte das Amtsgericht einen Prozess im April 2025 anberaumt. Zu dem Termin erschienen die Angeklagten trotz Ladung nicht. Da laut dem Gericht eine polizeiliche Vorführung nicht möglich war, erließ es Haftbefehle, um die Anwesenheit der Eltern in der Hauptverhandlung sicherzustellen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden vergangenen Monat in Mainburg festgenommen, so dass ihnen nun der Prozess gemacht werden konnte.

Die 50 und 44 Jahre alten Deutschen hatten das Kind laut Mitteilung des Gerichts nie ärztlich untersuchen lassen - auch dann nicht, als es schon Monate vor dem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können“, stellte das Gericht fest. Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtlich verschlechtert habe, hätten die Eltern erst mit erheblicher Verzögerung den Notarzt verständigt.

Gericht: Kind hätte geholfen werden können

Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, sich um eine erforderliche medizinische Behandlung zu kümmern. Dies sei so gravierend, dass Freiheitsstrafen geboten erschienen. Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht den Angaben nach die persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes. Sowohl die Eltern des Zweijährigen als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil vom Montag Berufung oder Revision einlegen.

Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist vielfältig. Sie haben gemeinsam, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Die Angeklagten hatte sich laut dem Gericht in zum Teil umfangreichen Schreiben gegenüber verschiedenen Behörden in der für diese Szene typischen Art und Weise geäußert.

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