Amtsgericht Landshut

Rollerfahren ohne Führerschein - Haft für amtsbekannten Landshuter

Schon öfter ist der 52-Jährige vor Gericht gestanden. In der Vergangenheit war er bei seinen Verhandlungen aufbrausend bis ungehalten. Diesmal blieb er ungewohnt still. An seiner Strafe änderte das nichts.

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Wenn er nur im ersten Gang und mit höchstens 25 Stundenkilometer fahre, brauche er keinen Führerschein, nahm der Angeklagte an - ein Trugschluss. (Symbolbild)

Wenn er nur im ersten Gang und mit höchstens 25 Stundenkilometer fahre, brauche er keinen Führerschein, nahm der Angeklagte an - ein Trugschluss. (Symbolbild)

Von Redaktion Landshut Stadt

Da beißt die Maus keinen Faden ab“, hat Verteidiger Thomas Fauth am Dienstag vor dem Amtsgericht gesagt. Ja, sein Mandant sei Roller gefahren. Und ja, sein Mandant habe keine Fahrerlaubnis.

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