Nach Obduktion
Verletzter Biber im Kreis Straubing-Bogen wurde nicht angeschossen

Oliver Willikonsky/Imago (Symbol)
Der europäische Biber gilt als besonders bedroht. Wer einen Biber verletzt, fängt oder tötet muss deshalb mit einer Geldstrafe von bis zu 65.000 Euro rechnen.

Nach dem Fund eines schwer verletzten Bibers bei Steinkirchen im Landkreis Straubing-Bogen hat eine Untersuchung den Verdacht auf eine illegale Tötung ausgeräumt. Die Obduktion ergab laut Polizei keine Hinweise darauf, dass das Tier angeschossen wurde. Vielmehr sei der Biber zum Zeitpunkt seines Fundes bereits schwer krank gewesen. Der Verdacht der Jagdwilderei habe sich nicht bestätigt.
Das Tier war Mitte November schwer verletzt bei Mallersdorf-Pfaffenberg gefunden und wegen der gravierenden Verletzungen getötet worden. Zunächst hatten Polizei und Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Tier- und Naturschutzgesetz ermittelt. Die Ermittler gingen anfangs davon aus, dass der Biber illegal angeschossen worden war.











