Stadt will reagieren

Kritik an Freibad-Benutzungsordnung: Rottenburg prüft Änderungen

Im Rottenburger Freibad sind laut Benutzungsordnung „Geisteskranke und Epileptiker“ von der Nutzung ausgeschlossen. Die Stadt will die veraltete Formulierung bis zur nächsten Badesaison überarbeiten.

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In der Benutzungsordnung für das städtische Freibad Rottenburg stehen Regeln, die zum Beispiel Aufsicht, Fundsachen oder auch die geeignete Kleidung betreffen. Unter den Benutzungsbestimmungen gibt es einen Passus, der einer Besucherin auffiel.

In der Benutzungsordnung für das städtische Freibad Rottenburg stehen Regeln, die zum Beispiel Aufsicht, Fundsachen oder auch die geeignete Kleidung betreffen. Unter den Benutzungsbestimmungen gibt es einen Passus, der einer Besucherin auffiel.

Die Benutzungsordnung des Rottenburger Freibads wird aktualisiert, da manche Formulierung nicht mehr zeitgemäß ist, das ergab eine Nachfrage unserer Mediengruppe bei der Stadt Rottenburg.

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