Entscheidung aus Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen

Karlsruhe hat eine Beschwerde von Intensivmedizinern geprüft. (Archivbild)

Karlsruhe hat eine Beschwerde von Intensivmedizinern geprüft. (Archivbild)

Von dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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