Warnung vor Schuldenanstieg
Bundesbank legt eigenen Reformplan für Schuldenbremse vor
Die Bundesbank hat einen Drei-Stufenplan für eine Reform der Schuldenbremse vorgelegt - und plädiert für strenge Kreditregeln ab 2036. In einem neuen Papier spricht sie sich für Kreditspielraum für Investitionen aus, zugleich aber für langfristige, strenge Haushaltsdisziplin - insbesondere, wenn die deutsche Staatsverschuldung EU-Grenzwerte überschreitet. „Ziel ist es, solide Staatsfinanzen und staatliche Investitionen verlässlich abzusichern, den EU-Regeln Rechnung zu tragen und eine relativ stetige Haushaltspolitik zu ermöglichen“, erklärte die Bundesbank in Frankfurt.
Konkret schlägt die Bundesbank einen dreistufigen Prozess vor. In einer ersten Phase bis 2029 sollen die Vorgaben der im März gelockerten Schuldenbremse weiter gelten, die erhöhte Staatsdefizite zugunsten von Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur nach sich ziehen. Darauf soll von 2030 bis 2035 eine Übergangsphase folgen, in der die Defizite im Sinne der EU-Regeln wieder sinken. Ausgaben für Verteidigung sollen aber zunehmend ohne Kredite finanziert werden. Ab 2036 müssen dann aus Sicht der Bundesbank überarbeitete Schuldenvorgaben greifen.
Demnach soll der Bund einen festen Kreditspielraum von 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für zusätzliche Sachinvestitionen bekommen - unabhängig von der Schuldenquote. Damit würde das Sondervermögen Infrastruktur verstetigt. Zudem soll es nach Ansicht der Bundesbank einen frei verfügbaren variablen Kreditspielraum geben - abhängig von der Staatsverschuldung:
- Bei einer Schuldenquote unter 60 Prozent der Wirtschaftsleistung soll der bisherige Kreditspielraum von je 0,35 Prozent des BIP für Bund und Länder erhalten bleiben.
- Bei einer Quote über 60 Prozent solle dagegen der Kreditspielraum von Bund und Ländern auf je 0,1 Prozent des BIP sinken, um die geltende EU-Maastricht-Vorgabe einzuhalten, die die Staatsverschuldung auf 60 Prozent der Wirtschaftsleistung begrenzt.
Die schwarz-rote Bundesregierung plant in den kommenden Jahren gigantische Schulden, um mehr in Verteidigung sowie Infrastruktur und Klimaschutz investieren zu können. Zudem wurde ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenregel begrenzt den staatlichen Spielraum zur Kreditaufnahme. An der Ausgestaltung gibt es aber immer wieder Kritik. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, die im September die Arbeit aufgenommen hat, soll Vorschläge für eine Reform vorlegen.











