13. Verhandlungstag

Vater der Block-Kinder: Habe alles für den Umgang getan

Der Ex-Mann von Christina Block beantragte nach eigenen Angaben Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder in Dänemark.

Der Ex-Mann von Christina Block beantragte nach eigenen Angaben Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder in Dänemark.

Von dpa

Im Sorgerechtsstreit um zwei gemeinsame Kinder hat der Ex-Mann von Christina Block (52) nach eigenen Angaben mehrfach Umgangsrecht für die Mutter in Dänemark beantragt. „Wir haben alles dafür getan, es ist nicht dazu gekommen“, sagte Stephan Hensel (51) am 13. Prozesstag vor dem Landgericht Hamburg.

Der Umgang der Mutter mit zwei der vier gemeinsamen Kinder sollte alle 14 Tage im dänischen Familienrechtshaus möglich gemacht werden, sagte Hensel weiter. Das habe aber Christina Block dreimal abgelehnt, so der Vater.

Der Verteidiger eines mitangeklagten Anwalts der Familie Block, Marko Voß, betonte dagegen, dass Christina Block im Gegenzug auf ihre sehr viel weitergehenden Umgangsrechte in Deutschland hätte verzichten müssen.

Christina Block wollte nach Worten eines Verteidigers nicht auf ihre Umgangsrechte für die Kinder in Deutschland verzichten.

Christina Block wollte nach Worten eines Verteidigers nicht auf ihre Umgangsrechte für die Kinder in Deutschland verzichten.

Stephan Hensel wird seit fünf Tagen als Zeuge gehört und beantwortet viele Fragen der Verteidigung zum Sorgerechtsstreit und zur Vorgeschichte der Tat.

In der Silvesternacht 2023/24 waren der damals zehnjährige Sohn und die 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt und zur Mutter nach Deutschland gebracht worden. Die Rückholaktion soll von einer israelischen Sicherheitsfirma ausgeführt worden sein.

Nach wenigen Tagen mussten die Kinder aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren. Block ist angeklagt, die Aktion in Auftrag gegeben zu haben, was sie bestreitet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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