Jugendarrestanstalt Landshut
Leben auf neun Quadratmetern: „Ein Warnschuss, bevor es ernst wird“
Ein schmales Bett, ein kleiner Tisch samt Stuhl, ein Waschbecken und abgetrennt eine Toilette - knapp neun Quadratmeter groß und spartanisch eingerichtet sind die Hafträume der Jugendarrestanstalt Landshut. Aber mehr braucht es auch nicht. Keine Ablenkung, Raum und Zeit zum Nachdenken über begangene Taten und das Leben und die Zukunft an sich. Wir dürfen einen Blick hinter die Mauern werfen.
Ein langer Gang, in dem sich Arrestzelle an Arrestzelle reiht. Dazu ein Duschraum, eine Bibliothek, ein Sport- und Gemeinschaftsraum sowie eine Schreiner- und Bastelwerkstatt. Drei solcher Stockwerke gibt es in der Jugendarrestanstalt und insgesamt Platz für 36 ausschließlich männliche Arrestanten, wie die jungen Insassen dort genannt werden. "Die meisten kommen wegen Körperverletzung, Diebstahl, Drogendelikten oder Schulschwänzen hierher", erklärt Andreas Stoiber, Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut. 620 waren es im vergangenen Jahr, heuer liegt die Zahl jetzt schon bei über 700 Arrestanten. Heute sind 20 Jugendliche im Haus. Wie lange sie bleiben, ist je nach Straftat unterschiedlich und variiert zwischen zwei Tagen und vier Wochen.
Einsamkeit und Tränen
"Jugendarrest wird verhängt, wenn ein Jugendlicher eine Straftat begangen hat und noch keine Jugendstrafe notwendig ist", erklärt Arrestleiter Siegfried Kröll. Er macht diesen Job bereits seit 28 Jahren und hat in dieser Zeit viel gesehen und erlebt. "Das Schlimmste hier ist für die meisten die Einsamkeit. Weg von der Familie, weg von der Freundin und vor allem weg vom Handy", weiß er. Auch Besuche sind nicht erlaubt. "Da fließen oft Tränen, gerade bei denen, die nach außen erst einmal einen auf großen Macker machen." Schlimm ist deshalb für die meisten jungen Männer der Tag, an dem sie einrücken müssen. "Die Jugendlichen müssen sich erst ausweisen, werden dann abgetastet und müssen alle persönlichen Sachen bis auf die private Kleidung abgeben", schildert Kröll das Vorgehen. Dann bekommt jeder seine Zelle zugewiesen und ist dann erst einmal mit sich alleine. Wer gar nicht erst kommt, was laut Kröll auch immer wieder passiert, wird von der Polizei gesucht und von den Beamten persönlich in die Arrestanstalt gebracht.
Strenger Tagesablauf
Der Tagesablauf dort ist dann immer ähnlich. Geweckt werden die Arrestanten um 6 Uhr, dann gibt es Frühstück im Haftraum und anschließend muss jeder Insasse seinen Haftraum aufräumen und fegen. Mittagessen gibt es um 11 Uhr im Gemeinschaftsraum, dazu eine bis zwei Stunden Hofgang am Tag, abends fernsehen im Gemeinschaftsraum, trainieren im Sportraum und wenn möglich Betreuungsangebote wie Berufsberatung, Gespräche mit Mitarbeitern der Schuldnerberatung oder der Anonymen Alkoholiker nutzen. Geduscht werden darf dreimal die Woche. Einmal die Woche kommt auch ein Beamter aus der JVA in die Schreinerwerkstatt des Jugendarrests, um mit den jungen Leuten zu arbeiten. "Bei einem kurzen Aufenthalt bekommen aber viele Jugendliche diese Angebote gar nicht mit und müssen deshalb die meiste Zeit allein hinter verriegelten Türen verbringen", erklärt Siegfried Kröll.
Hohe Rückfallquote
Bereits ab 14 Jahren kann man in den Jugendarrest kommen, die meisten Insassen sind aber über 18. Für Siegfried Kröll ist der Jugendarrest keine Strafe, sondern ein Warnschuss, bevor es wirklich ernst wird. Er soll die jungen Menschen zur Besinnung bringen und ihnen klar machen, dass sie für begangenes Unrecht einstehen müssen. Dennoch ist die Rückfallquote bei vielen Arrestanten hoch. "Etwa 35 bis 40 Prozent kommen nicht nur einmal zu uns", weiß Kröll. "Im Arrest ist die große Masse anständig. Das Problem ist, dass sie, wenn sie rausgehen, wieder in das gleiche soziale Umfeld zurückkehren und dann oft schnell wieder in alte Muster zurückfallen."
Und dann kann es eben sein, dass irgendwann der Jugendarrest nicht mehr ausreicht.
Der Landshuter Jugendarrest
• Der Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§13, Abs. 2 Nr. 3 des Jugendgerichtsgesetz). Er gilt als die härteste Erziehungsmaßnahme des Staates.
• Jugendlichen Straftätern soll eindringlich bewusst gemacht werden, dass sie für begangenes Unrecht einstehen müssen.
• Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren können in den Jugendarrest kommen. Weibliche und männliche Jugendliche werden in getrennten Anstalten untergebracht.
• Der Aufenthalt ist gestaffelt in Kurzarrest (zwei bis vier Tage), Dauerarrest (ein bis vier Wochen) und Freizeitarrest (über das Wochenende).
• Nach dem Jugendarrest gilt man noch nicht als vorbestraft.










