Finanzskandal
„Super-Gau“: Ex-Bischof Gregor Maria Hanke über Fehler im Bistum Eichstätt
Der ehemalige Bischof Gregor Maria Hanke hat Fehler innerhalb der Diözese eingeräumt. Im Verfahren um den Finanzskandal im katholischen Bistum Eichstätt erklärte er vor dem Landgericht München II, es sei ein «Schwachpunkt» gewesen, dass der Vermögensverwaltungsrat zu intern besetzt gewesen sei. So habe die nötige Kontrolle der Finanzen und Geldanlagen nicht stattgefunden.
„Tiefeneinsicht gefehlt“
„Ich glaube, dass dem Aufsichtsgremium wahrscheinlich die Tiefensicht gefehlt hat“, sagte der 71-Jährige. „Wir sind keine Wirtschaftsfachleute“, betonte er. „Wenn Geistliche in diesem Gremium sitzen, sind sie angewiesen auf Fachleute.“ So seien „Hochrisikoanlagen“ getätigt worden, „die nach den Richtlinien, die ausgegeben waren, so nicht hätten getätigt werden dürfen“. Als er davon erfahren habe, sei er völlig überrascht gewesen. „Als Privatmann würde ich sowas nie machen.“
In dem Verfahren geht es um rund 60 Millionen US-Dollar, spekulative Immobilieninvestments in den USA und Bestechung. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Immobilienentwickler Untreue und Bestechung vor, dem früheren stellvertretenden Finanzdirektor des Bistums Untreue und Bestechlichkeit. Er soll nicht oder nur unzureichend gesicherte Darlehen vergeben und dafür Beteiligungen und Bestechungsgelder angenommen haben. Beide Angeklagte bestreiten die Vorwürfe.
Zur Zeit der mutmaßlichen Vorfälle war Hanke Bischof des katholischen Bistums. Der 71-Jährige hatte Pfingsten vergangenen Jahres nach mehr als 18 Jahren im Amt überraschend seinen Rücktritt öffentlich gemacht und ihn auch damit begründet, dass er „nach den vielen Herausforderungen, Skandalen und ungelösten Konflikten eine innere Ermüdung spüre“. Seither nennt er sich Pater Gregor.
„Ich hab mich um den Rahmen gekümmert“, sagte Hanke, der mit dem angeklagten früheren stellvertretenden Finanzdirektor nach eigenen Angaben zu Studienzeiten befreundet war. Dazu habe beispielsweise gehört, dass nicht in Waffenunternehmen oder Chemiekonzerne investiert werden sollte. „Aber die Umsetzung, das habe ich dann den nachgeordneten Stellen aufgetragen.“ Die Finanzkammer habe da „eine relativ große Freiheit“ gehabt.
Soweit er sich erinnern könne, habe sich das Rücklagevermögen des Bistums damals auf rund 300 Millionen Euro belaufen. Davon hätten fünf Prozent, also circa 15 Millionen Euro, als Risikoanlage getätigt werden dürfen, wie der Vorsitzende Richter unter Bezug auf die Bistumsrichtlinien vorrechnete.
Zuständig für die Anlage des Rücklagevermögens der Diözese sei die Finanzkammer gewesen, namentlich der damalige Finanzdirektor des Bistums und dessen inzwischen angeklagter früherer Stellvertreter. Zwischen den beiden galt Hanke zufolge das Vier Augen-Prinzip. Eine Aussage des ehemaligen Finanzdirektors ist laut Gericht für den 26. März geplant.
„Weiße Flecken“ in den Bistumsfinanzen
Als Wirtschaftsprüfer und eine Anwaltskanzlei bei der Begutachtung der Bistumsfinanzen auf „weiße Flecken“ gestoßen seien, habe er noch an kommunikative Missverständnisse geglaubt, sagte der frühere Bischof. Doch dann habe er feststellen müssen, „dass wahrscheinlich das Geld nicht mehr zurückkommt“. Zwar hätte man es geschafft, circa 38 Millionen Euro zurückzubekommen, sagte Hanke. Dabei seien dem Bistum aber hohe Anwaltskosten entstanden, insbesondere in den USA.
Der Skandal habe aber dennoch zu einem Vertrauensverlust in das Bistum geführt. Dieser „Super-Gau“ sei sehr belastend gewesen und wirke bis heute nach. Er selbst habe erst im Nachhinein von den umstrittenen Investitionen erfahren, betonte Hanke. Insgesamt sei das „Netz zu großmaschig“ gewesen, räumte der frühere Bischof ein.
Aber: „Ich hab mich da sicher aufgehoben gefühlt“, sagte er. „Ich hab da Vertrauen gehabt.“ Passend dazu sprach der Richter folgenden Satz: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“









