Akuter Krankheitsschub

Mann überfährt Fußgänger - Täter dauerhaft in Psychiatrie

Das Landgericht München II sprach nun sein Urteil über den Mann, der im Wahn einen Menschen getötet hat. (Symbolbild)

Das Landgericht München II sprach nun sein Urteil über den Mann, der im Wahn einen Menschen getötet hat. (Symbolbild)

Von dpa

Nachdem er im Wahn mit tödlichen Folgen einen Fußgänger überfahren hat, muss ein 33-Jähriger nun dauerhaft in die Psychiatrie. Der Mann, der seit seiner Kindheit unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, hatte im vergangenen Juli in Olching (Landkreis Fürstenfeldbruck) einen Passanten für einen „Teufel“ gehalten, der beseitigt werden müsse. Wie das Landgericht München II weiter mitteilte, fuhr er den ihm unbekannten Fußgänger daraufhin mit seinem Auto um. Der 57-Jährige starb unmittelbar an schweren Kopf- und weiteren Verletzungen.

Diese objektive Sinnlosigkeit der allein durch wahnhafte Fehlvorstellungen motivierten Tat lasse die Hinterbliebenen des Zufallsopfers ebenso ratlos zurück wie das Gericht, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott der Mitteilung zufolge. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei aufgrund seiner psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt aufgehoben gewesen. Weil der 33-Jährige dadurch schuldunfähig ist, kann er nicht bestraft werden, auch wenn das Gericht die Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wertete.

Statt zu einer Gefängnisstrafe ordnete das Gericht in seinem Urteil vom Freitag wegen erheblicher Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Eine solche ist grundsätzlich unbefristet, wird aber in regelmäßigen Abständen auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft. Außerdem entzog das Gericht dem Mann, der seit der Tat statt in Untersuchungshaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, den Führerschein. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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