Brandstiftung

Supermarkt-Brand: War es Versicherungsbetrug?

Der Ladenbesitzer steht nun zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild)

Der Ladenbesitzer steht nun zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild)

Von dpa

Ein Supermarktbesitzer, der seinen Laden in Markt Schwaben angezündet hat, sitzt in München erneut auf der Anklagebank. Diesmal geht es vor dem Landgericht München II nach einer erfolgreichen Teilrevision um den Vorwurf des Versicherungsbetrugs. Das neue Verfahren startete nach Angaben des Gerichts wie geplant.

Die Verurteilung wegen versuchten Mordes und Brandstiftung mit einer Einzelstrafe von acht Jahren und zehn Monaten ist nach früheren Angaben des Bundesgerichtshofes (BGH) rechtskräftig. Das Landgericht München II hatte den Ladenbetreiber zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Dagegen legte der heute 38-Jährige Revision beim BGH ein und bekam in einem Punkt Recht: Das Landgericht habe bei der Frage des Versicherungsbetrugs rechtliche Fehler gemacht. Deshalb muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts über diesen Teilvorwurf neu verhandeln. Es geht um die Frage, ob der Mann schon beim Legen des Brandes einen Versicherungsbetrug plante oder nicht.

In ihrem Urteil war die Kammer zu dem Schluss gekommen, dass sich der hoch verschuldete Besitzer und sein Mitarbeiter dazu verabredet hatten, den seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt durch einen Brand zu zerstören. So hätte sich der Betreiber gesichtswahrend von dem überschuldeten Geschäft lösen und bei Gläubigern den Anschein erwecken können, der Brand sei die Ursache für die Insolvenz. Die Staatsanwaltschaft geht zudem davon aus, dass sich der Mann durch Versicherungsleistungen einen finanziellen Neuanfang erhoffte.

Der Brand in dem Geschäft im Landkreis Ebersberg hatte im Januar 2022 einen Schaden von rund zwei Millionen Euro an dem Gebäude verursacht. Vier Menschen, die sich in Wohnungen über dem Geschäft aufhielten, konnten sich unverletzt ins Freie retten. Der Mitarbeiter, der die Tat für seinen Chef ausgeführt hatte, erhielt eine Gefängnisstrafe von neun Jahren. Diese Strafe ist rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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