Prozess um Vergewaltigung

Notfallsanitäter bestreitet Betäubung von Frauen

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Von dpa

Im Prozess gegen einen früheren Notfallsanitäter aus Oberbayern, der Frauen betäubt und missbraucht haben soll, bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe. Er habe zwar aussortierte Medikamente von der Arbeit mitgehen lassen - die habe er aber selbst genommen und nicht heimlich anderen verabreicht.

Hinter den Vorwürfen einer zur mutmaßlichen Tatzeit 16-Jährigen vermute er verletzte Gefühle, weil er kein Interesse an ihr gehabt habe. Er habe lediglich Zeit mit ihr verbracht, weil er ihr habe helfen wollen und es für ihn ein Verhältnis „großer Bruder, kleine Schwester“ gewesen sei.

Auch die Betäubung seiner früheren langjährigen Freundin bestritt der 28-Jährige. Zwar habe er es attraktiv gefunden, wenn seine Partnerin betrunken gewesen sei, weil er sich dann habe um sie kümmern können. Beruhigungsmittel verabreicht habe er ihr aber nie.

Mutmaßliches Opfer: «Sein Kick war das Bewusstlose.»

Mutmaßliches Opfer: «Sein Kick war das Bewusstlose.»

„Er stand einfach drauf, wenn man hart betrunken war, fast an der Grenze zur Bewusstlosigkeit“, hatte die Frau bei der Polizei ausgesagt - und: „Sein Kick war das Bewusstlose.“

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die beiden Frauen heimlich betäubt und sich dann an ihnen vergangen zu haben. Er ist unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Vom mutmaßlichen Missbrauch seiner früheren Freundin soll er Fotos gemacht haben. Der Angeklagte aus Garmisch-Partenkirchen betonte, die Bilder seien mit ihrem Einverständnis gemacht worden, die Handlung darauf sei einvernehmlich gewesen. „Sie hat da nachweislich nicht geschlafen.“

Eine dritte Frau, die der Mann nach Angaben der Ermittler betäubt haben soll, ist eine frühere Kollegin aus dem Rettungsdienst. In ihrem Fall ist er nicht wegen eines sexuellen Übergriffs angeklagt.

Das Landgericht München II hat sechs Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte demnach am 11. Juni fallen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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