Landgericht Regensburg

Prozess um Drogentote in Cham: Acht Jahre Haft für mutmaßlichen Dealer

Er soll unerfahrenen Konsumenten viel zu starkes Heroin verkauft haben. Nach drei drogenbedingten Todesfällen in Cham ist nun ein Urteil gegen einen 43-Jährigen gefallen.

Der Angeklagte wurde vor Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt. 

Der Angeklagte wurde vor Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt. 

Im Fall der drei Drogentoten im Cham ist ein Urteil gefallen: Am Montag ist der heute 43-jährige Angeklagte vom Landgericht Regensburg wegen der Abgabe von Drogen mit Todesfolge in zwei Fällen und des Handels mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Laut Anklageschrift wurde dem Mann vorgeworfen, unerfahrenen Konsumenten viel zu starkes Heroin verkauft zu haben. Im April vergangenen Jahres waren insgesamt drei Tote im Chamer Stadtgebiet aufgefunden worden, die vermutlich „durch eine Einheit des unverschnittenen Heroins des Angeklagten ums Leben“ gekommen waren. In dem Strafprozess gab es Hinweise, dass sie wohl bereits davor „chronische Konsumenten“ waren. Gerichtsmediziner fanden zusätzlich zum Heroin eine hohe Konzentrationen anderer Drogen und Wirkstoffe. Beim Angeklagten hingegen wurde überhaupt kein Heroinkonsum aus dem fraglichen Zeitraum festgestellt.

Die Frage nach dem Grund für den tödlichen Atemstillstand konnte der Gutachter nicht eindeutig beantworten. „Bei Fehlen konkurrierender Todesursachen wäre das Heroin für sich genommen tödlich.“ Aber es gebe ja nun mehr als eine konkurrierende Ursache, nämlich „sich potenzierende Wechselwirkungen mit den anderen Wirkstoffen.“ Sowohl die Benzodiazepine wie auch das Ecstasy könnten „auch in niedriger Konzentration“ die Wirkung von Heroin um ein Vielfaches verstärken und man könne nicht mehr sagen, welcher Effekt bei wem gegriffen habe.

Die Verteidiger des Angeklagten hatten zuvor auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren plädiert. Zu einer Beteiligung an den Todesfällen bekannte sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses nicht, bedauerte aber die Todesfälle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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