Urteil
Angeklagter im Prozess um Tod von Hanna freigesprochen

Sven Hoppe/dpa
Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. (Archivbild)
In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der Studentin Hanna aus dem bayerischen Aschau ist der wegen Mordes Angeklagte freigesprochen worden. Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem „unerwartet schnellen Prozessende“.
Der Prozess habe zwar nicht aufklären können, was mit Hanna geschehen ist, sagte Will. Er habe aber geklärt, dass der Angeklagte nicht verurteilt werden könne. „So unbefriedigend es auch erscheinen mag: Für dieses Verfahren, für dessen Nicht-Schulspruch ist die Frage, ob es ein Unfallgeschehen oder Fremdverschulden war, nicht mehr von Relevanz.“
Denn „vermeintliche Geständnisse“ des Angeklagten Dritten gegenüber hätten in diesem „reinen Indizienprozess“ vor Gericht nicht standgehalten. Eine Freundin des Mannes, die bei der Polizei von einem Geständnis des Angeklagten berichtet hatte, nannte die Richterin „unglaubwürdig“. Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte muss laut der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. In einem ersten Prozess war er wegen Mordes verurteilt worden.
Im neuen Prozess hatte nun selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert, weil dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei.
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco „Eiskeller“ tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.
Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt.
Richterin Will äußerte Verständnis dafür, dass das Ergebnis des Prozesses, der die Frage, wie Hanna zu Tode kam, nicht klären konnte, „unbefriedigend“ sei. Sie sprach der Familie der Studentin „tiefstes Mitgefühl“ aus.








