Tod von Studentin
Freispruch im Fall Hanna rechtskräftig

Sven Hoppe/dpa
Nach dem Freispruch im Prozess um die tote Studentin Hanna ist die Diskussion um den Fall nicht vorbei (Archivbild).
Der Freispruch im Prozess um den Tod der Studentin Hanna im bayerischen Aschau ist rechtskräftig. Bis zum Ende der Frist wurden keine Rechtsmittel gegen das Urteil aus der vergangenen Woche eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein der Deutschen Presse-Agentur sagte. „Das Urteil ist mithin rechtskräftig.“
Das Gericht hatte den 23 Jahre alten Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, die Studentin Hanna in Aschau auf dem Heimweg von der Diskothek „Eiskeller“ getötet zu haben. Zuletzt hatte sogar die Staatsanwaltschaft, die ihn wegen Mordes angeklagt hatte, Freispruch gefordert, weil die Tat ihm im Prozess nicht habe nachgewiesen werden können.
Die Vorsitzende Richterin Heike Will entschuldigte sich bei dem jungen Mann dafür, dass er nach seiner Verurteilung wegen Mordes in einem ersten Prozess zu Unrecht in Haft gesessen habe. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist“, sagte sie. Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein kündigte eine „Nachbereitung“ an. Das bedeute, „dass Staatsanwaltschaft und Polizei Kritikpunkte zum Ermittlungsverlauf prüfen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann in die künftige Ermittlungsarbeit einbezogen“, sagte ein Sprecher der Behörde der dpa.
Die Verteidiger des Angeklagten hatten die Ermittler und dabei vor allem die Kriminalpolizei in Rosenheim scharf kritisiert - und das für die Polizei zuständige bayerische Innenministerium sowie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen. Das Innenministerium verwies nach einer entsprechenden Anfrage der dpa an die Traunsteiner Staatsanwaltschaft.
Auch die Richterin des ersten Verfahrens an einer anderen Kammer des Landgerichts Traunstein, in dem der inzwischen 23-Jährige für den Mord an der Studentin verurteilt und ins Gefängnis geschickt worden war, wurde von den Anwälten des Mannes schärfstens kritisiert. Verteidigerin Regina Rick kündigte eine Amtshaftungsklage an und forderte das Justizministerium zu Konsequenzen auf.
Das Landgericht Traunstein betonte hingegen auf Anfrage der dpa die richterliche Unabhängigkeit und dass Indizienprozesse aufwendig und komplex seien.
Eine inhaltliche Überprüfung finde grundsätzlich nur durch die in den Prozessordnungen vorgegebenen Rechtsmittel statt - und genau dies sei im „Eiskeller-Prozess“ geschehen.










