„Skandalös“
Im Schockzustand: Regensburger Ex-OB Wolbergs äußert sich zum Urteil

Armin Weigel/dpa
Joachim Wolbergs (r), ehemaliger Oberbürgermeister von Regensburg, und sein Verteidiger Peter Witting gehen gegen das Urteil vor.
„Skandalös!“ In diesem Wort bündelte Rechtsanwalt Peter Witting seine Bewertung des Urteils gegen seinen Mandanten Joachim Wolbergs, der am Mittwoch vergangener Woche vom Landgericht München I wegen neun Fällen der Vorteilsannahme zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Genau eine Woche später trat der frühere Regensburger Oberbürgermeister nun mit seinem Verteidiger im Altstadthotel Arch am Haidplatz vor die Presse, um sich auch selbst zu äußern, was er unter dem Eindruck des Urteils in München zunächst nicht getan hatte.
Gleich zu Beginn der Pressekonferenz teilte Witting mit, dass die Revision bereits auf den Weg gebracht sei. Das Urteil stehe „außer jedem vernünftigen Verhältnis zu den erhobenen Vorwürfen“, betonte der Rechtsanwalt. Es handle sich seitens des Gerichts um „eine bloße Abrechnung mit der Verteidigung - nach dem Motto „Wolbergs, das hast du jetzt davon“. Die Botschaft des Urteils sei: Wer sich so verteidige, müsse „damit rechnen, dass es böse ausgeht“.
Dem Gericht, sagte Wolbergs, sei es ausschließlich darum gegangen, „ein Exempel zu statuieren“, um zu signalisieren: „Wehrt euch nicht zu lange - die Justiz ist unfehlbar!“ Nach seiner Kenntnis, so der Ex-OB, sei in Deutschland noch nie ein Kommunalpolitiker wegen Vorteilsannahme zu einer zu vollziehenden Haftstrafe verurteilt worden. „Das Urteil stand von vornherein fest“, befand Wolbergs und fügte hinzu, er habe „Stand heute kein Vertrauen mehr in diesen Rechtsstaat und überhaupt kein Vertrauen mehr in diesen Staat“. Sollte das verhängte Strafmaß tatsächlich eintreten, wäre „mein Leben quasi beendet, zumindest radikal verändert“.
„Das sprengt meine Vorstellungskraft“
Dass Joachim Wolbergs für das, was ihm zur Last gelegt werde, ins Gefängnis müsse, „sprengt meine Vorstellungskraft“, sagte sein Verteidiger. Er werde, so Witting, „alles tun, um das Urteil zu Fall zu bringen“. Mit einer Entscheidung über die Revision seitens des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe rechne er nach allgemeiner Erfahrung „nicht vor Ablauf von sechs Monaten, es kann aber auch ein Jahr dauern“.
Unter Hinweis auf einschlägige Statistiken sprach Witting von „nicht hohen Erfolgsaussichten“. Sollte die Revision zurückgewiesen werden, werde er, so Witting, „selbstverständlich“ Verfassungsbeschwerde einlegen; diese habe jedoch keine aufschiebende Wirkung. Somit bliebe „nur noch die Option, Herrn Wolbergs in Haft zu begleiten“.
Für ihn sei die Woche seit dem Münchner Urteil „wie ein Schockzustand“ gewesen, sagte der frühere Oberbürgermeister, der bei der jüngsten Kommunalwahl im März 2026 für die „Brücke“ wieder in den Stadtrat gewählt wurde. Ob er daran denke, sein Mandat niederzulegen, wurde Wolbergs gefragt. Da gebe es „keine Überlegungen“, antwortete er. „Ich bin gewählt, mein Wahlergebnis war sehr deutlich. Ich habe das Mandat angetreten, und ich werde das Mandat solange behalten, bis ich ins Gefängnis gehe.“
Er gehe auch nicht davon aus, dass seitens der ´Brücke´ „irgendjemand nur im Ansatz darüber nachdenkt, dass ich jetzt mein Mandat ablegen soll.“ Sollte das passieren, werde er das Thema „neu bewerten“, so Wolbergs. Im übrigen „spricht es ja Bände, dass das auch von anderer politischer Seite niemand fordert.“
Das Urteil des Landgericht München I von letzter Woche
Ein Bauunternehmer, der vor und nach dem Kommunalwahlkampf im Jahr 2014 gestückelte, unter der Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro liegende Spenden in einer Gesamthöhe von rund 475.000 Euro an Wolbergs´ damaligen SPD-Ortsverein überwies, habe sich damit das Wohlwollen des Politikers sichern wollen - was Wolbergs auch bewusst gewesen sei, so die Überzeugung des Gerichts. Im öffentlichen Dienst müsse man bereits den Anschein der Käuflichkeit vermeiden; so müsse sich eine Lehrerin überlegen, „ob sie eine Schachtel Pralinen annehmen darf“.
Wolbergs´ Verhalten habe „in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung“ beschädigt. Vier Monate der zweieinhalbjährigen Haftstrafe gelten nach dem Urteil des Landgerichts München wegen der langen Gesamtdauer des Verfahrens gegen Joachim Wolbergs (rund zehn Jahre seit Beginn der Ermittlungen) als vollstreckt. Wolbergs hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen und tut dies bis heute.














