Urteil gefallen
Regensburger Ex-OB Wolbergs zu Haftstrafe verurteilt

Der frühere Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Davon gelten vier Monate als vollstreckt. Das Landgericht München I sprach ihn in neun Fällen der Vorteilsnahme schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund sind Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014. Im Kern ging es im Prozess um die Frage, ob Wolbergs wusste, dass ein Unternehmer ihn mit Parteispenden mit Blick auf künftige Bauprojekte in Regensburg gewogen machen wollte. Wolbergs wies dies stets zurück.
Mit dem Strafmaß folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf zweieinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Der Verteidiger hatte Freispruch oder für den Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe gefordert.
In den neun Fällen der Vorteilsnahme sind zwei enthalten, für die Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg im ersten Verfahren 2019 bereits rechtskräftig verurteilt worden war. Das damalige Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen.















