Zeugen gesucht

Unbekannter legt in Regensburg Steine aufs Gleis

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Nachdem der Zug über die Steine gefahren ist, sind noch Steinmehlspuren auf dem Schienenkopf zu sehen. 

Nachdem der Zug über die Steine gefahren ist, sind noch Steinmehlspuren auf dem Schienenkopf zu sehen. 

Von Redaktion idowa

Am Sonntagnachmittag hat in Regensburg ein bisher unbekannter Täter Steine auf einen Schienenstrang gelegt. Ein Regionalexpress überrollte die Steine. Die Bundespolizei ermittelt und sucht Zeugen.

Gegen 13.30 Uhr meldete der Fahrdienstleiter dem Bundespolizeirevier Regensburg, dass kurz zuvor ein Zug Schottersteine überrollt hat. Ersten Erkenntnissen zufolge hatte ein bisher unbekannter Täter auf der Bahnstrecke München-Regensburg auf Höhe der Alfons-Goppel-Straße Steine auf den Schienenstrang aufgelegt.

Eine Bundespolizeistreife eilte sofort an den Einsatzort und sicherte Spuren. Der unbekannte Täter war bereits vom Tatort geflohen. Ob an dem Regionalexpress Schäden entstanden sind, wird noch ermittelt.

Das Bundespolizeirevier Regensburg hat die Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Die Ermittler konnten den Tatzeitraum zwischen 13 Uhr und 13.15 Uhr eingrenzen. Sachdienliche Hinweise werden an die Bundespolizei Waldmünchen über die 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de erbeten.

Das Ablegen von Gegenständen auf die Gleise kann schwerwiegende Folgen haben

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang davor, Steine oder andere Gegenstände auf Schienen zu legen. Dadurch könne man selbst und andere in Gefahr bringen. Züge haben einen langen Bremsweg und eine Sogwirkung. Im schlimmsten Fall können Züge entgleisen. Durch die Splitterwirkung der überfahrenen Steine können Personen, die in der Nähe stehen, verletzt werden.

Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- und Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.

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