Nur leicht verletzt

Betrunkener wird in Regensburg von Güterzug erfasst – und hat großes Glück

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Einatzkräfte der Polizei rückten sofort aus und konnten den Mann stellen. (Symbolbild)

Einatzkräfte der Polizei rückten sofort aus und konnten den Mann stellen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am frühen Samstagmorgen hat ein Güterzug in Regensburg beim Anfahren einen Betrunkenen erfasst und zu Boden geschleudert. Für den 30-Jährigen hätte die Sache deutlich schlimmer ausgehen können, darum warnt die Bundespolizei vor Aufenthalten im Gleisbereich.

Laut Polizeibericht ging gegen 5.20 Uhr die Mitteilung über einen Personenunfall auf der Bahnstrecke München - Regensburg und eine folgende Streckensperrung ein. Mehrere Streifen der Polizeiinspektion Regensburg Süd und des Bundespolizeireviers Regensburg eilten zum Einsatzort am Gleisdreieck Ostenviertel.

Ersten Ermittlungen zufolge hatte wohl ein Güterzug beim Anfahren einen Mann mit rund 50 km/h erfasst. Der 30-Jährige war zunächst geflohen, konnte aber von einer Bundespolizeistreife gestellt werden. Er räumte gegenüber den Beamten ein, angetrunken zu sein. Die Messung des Atemalkoholwertes ergab dann auch einen Wert von 1,0 Promille.

Beim Aufprall sei er zu Boden geworfen worden, habe aber aufstehen und weglaufen können, berichtete der Mann, der augenscheinlich großes Glück hatte und lediglich leichte Verletzungen am Oberschenkel davontrug. Ein Rettungswagen lieferte den Tunesier in ein Krankenhaus ein.

Die Gleissperrung konnte gegen 6.10 Uhr wieder aufgehoben werden, trotzdem hatte der Vorfall Auswirkungen auf den Bahnbetrieb am Samstagmorgen. Vor Ort waren auch Einsatzkräfte der Feuerwehr Burgweinting.

Die Polizei ermittelt jetzt und warnt: Der unbefugte Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich! Im Falle einer Notbremsung können entstandene Personen- und Sachschäden an Fahrzeugen und Schienen zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge sein.

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