Illegale Geschäfte
Bestechlichkeit und Drogenhandel in der JVA Regensburg - Beamtin in U-Haft

Armin Weigel, dpa
In der Justizvollzugsanstalt Regensburg soll eine Beamtin Mobiltelefone und Betäubungsmittel eingeschleust haben.

Gegen eine Beamtin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Regensburg ist am Montag, 29. Dezember, Untersuchungshaft angeordnet worden. Wie es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt, sieht die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Regensburg einen dringenden Tatverdacht der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit sowie des unerlaubten Handelstreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird gemeinsam mit der Kriminalpolizei bereits seit Oktober gegen insgesamt neun Beschuldigte ermittelt. Im Zentrum der Ermittlungen steht eine 38-jährige Beamtin, die im Verdacht steht, in mehreren Fällen Mobiltelefone und Betäubungsmittel gegen Geld in die JVA Regensburg gebracht zu haben. Die Gegenstände sollen anschließend innerhalb der Anstalt weitergegeben worden sein.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige der Anstaltsleiterin. Zunächst richtete sich der Verdacht gegen mehrere Gefangene, die mit Mobiltelefonen und Drogen gehandelt haben sollen. Im Verlauf der Ermittlungen sollen sich die Hinweise darauf verdichtet haben, dass zumindest eine weibliche Bedienstete die verbotenen Gegenstände in Paketen in die Anstalt eingeschleust haben soll.
Beweismittel bei Wohnungsdurchsuchung
Im Zuge umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen gerieten neben der Hauptbeschuldigten zwei weitere Beschäftigte der JVA ins Blickfeld. Ihnen wird vorgeworfen, die Verteilung der Gegenstände begünstigt zu haben. Ein dringender Tatverdacht besteht bei ihnen nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit jedoch nicht. Fünf weitere Beschuldigte sollen aus der Haft heraus Bestellungen organisiert und die Beamtin bestochen haben. Ein weiterer Mann soll die Abläufe außerhalb der Anstalt koordiniert haben.
Am 28. Dezember wurden das Auto sowie die Wohnung der beschuldigten 38-Jährigen aufgrund richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Regensburg durchsucht. Hierbei konnte insbesondere ein Paket mit 24 Mobiltelefonen, SIM-Karten sowie verschiedenen Betäubungsmitteln „im unteren einstelligen Grammbereich“ sichergestellt werden.
Die Beschuldigte machte bei der Haftbefehlseröffnung von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Gegen die beteiligten Beschäftigten wurden zudem dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen verhängt, darunter ein Betretungsverbot für das Gelände der Anstalt sowie ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Disziplinarverfahren werden geprüft.
Staatsanwaltschaft und Polizei betonen, dass für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.








