Jugendstrafrecht

Amtsgericht Straubing: Angeklagter hatte Kinderpornos am Smartphone

Die ihm vorgeworfenen Taten liegen rund zwei Jahre zurück, damals war der arbeitslose Mann knapp 21 Jahre alt. „Ich kann mir selber nicht verzeihen“, sagte er jetzt vor dem Straubinger Amtsgericht.

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Eine wichtige Frage in dem Verfahren war, ob der junge Straubinger juristisch wie ein Erwachsener oder wie ein Jugendlicher behandelt werden soll.

Eine wichtige Frage in dem Verfahren war, ob der junge Straubinger juristisch wie ein Erwachsener oder wie ein Jugendlicher behandelt werden soll.

„Sind Sie pädophil?“ Mit dieser direkten Frage konfrontierte Richter Dr. Thomas Strauß den Angeklagten Philipp M.

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