Geldstrafe für Syrer
Reinigungskraft im Ankerzentrum Stephansposching körperlich bedrängt

Nadine Bachmeier
Der 54-jährige Syrer mit seinem Dolmetscher (vorne) und Verteidiger Matthias Seidl.
Er lebe nun in Deutschland, weshalb er sich den hier geltenden Gesetzen unterwerfen müsse. Dazu zähle ausnahmslos auch die sexuelle Selbstbestimmung, betonte die Richterin am Dienstagmittag bei der Urteilsverkündung und
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