Geldstrafe für Syrer

Reinigungskraft im Ankerzentrum Stephansposching körperlich bedrängt

Die Frau hatte ausgesagt, freundlich zum Angeklagten gewesen zu sein, weil er ihr mehrmals geholfen habe. Seine körperlichen Avancen habe sie jedoch klar abgelehnt. Dann sei er schließlich übergriffig geworden.

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Der 54-jährige Syrer mit seinem Dolmetscher (vorne) und Verteidiger Matthias Seidl.

Der 54-jährige Syrer mit seinem Dolmetscher (vorne) und Verteidiger Matthias Seidl.

Er lebe nun in Deutschland, weshalb er sich den hier geltenden Gesetzen unterwerfen müsse. Dazu zähle ausnahmslos auch die sexuelle Selbstbestimmung, betonte die Richterin am Dienstagmittag bei der Urteilsverkündung und

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