Toter Vogel
Nach zehn Jahren: Die Geflügelpest ist im Landkreis Cham zurück

Michael Bahlo/dpa
Eine tote Graugans hatte die Geflügelpest in sich. Sie ist der erste Vogel dieses Jahr im Landkreis Cham.
Es ist nur eine Frage der Zeit gewesen, bis das Virus im Landkreis Cham aufschlägt. Jetzt ist es soweit: Eine tote Wildgans ist Trägerin des hochpathogenen Geflügelpest-Virus. Das hat die Untersuchung des Tiers durch das Friedrich-Loeffler-Institut ergeben. Eine schlechte Nachricht für alle Halter von Geflügel. Doch bei denen macht sich trotz aller Sorgen auch Fatalismus breit. „Außer Hoffen kann man nichts machen“, sagt die Besitzerin eines großen Geflügelhofs im Landkreis Cham. Zehn Jahre ist es her, dass die Geflügelpest in ihrem Betrieb zugeschlagen hat. Mehr als 10.000 Tiere mussten damals gekeult werden.
Nun ist das Virus mit der kryptischen Abkürzung H5N1 zurück im Kreis Cham. Das Landratsamt appelliert an Tierhalter, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und das Federvieh vorsorglich in einem Stall unterzubringen. Leichter gesagt als getan. „Enten sind nun einmal lieber im Wasser als auf Stroh“, ist Wolfgang Bruckmaier, Vorsitzender des Rassegeflügelzuchtvereins Cham, überzeugt. Er lässt seine Zierenten daher solange im Freien, bis die Kreiskommune eine Aufstallungspflicht ausspricht. Bis dahin setzt er eher „auf die artgerecht Haltung“ seiner Lieblinge im Weiher.
Was passiert mit den anstehenden Märkten?
Von Kollegen weiß er, dass auch Hühner, die Freiland gewohnt sind, mit einer reinen Stallhaltung nicht glücklich sind. „Es gibt eine Hackordnung unter den Hennen“, erzählt Bruckmaier. Wenn das Federvieh plötzlich auf engem Raum zusammenleben muss, droht der Lagerkoller. Ein wenig neidisch schaut der Züchter über die Landesgrenze nach Frankreich. Dort wird längst gegen die Geflügelpest geimpft. „Ich würde meine Tiere sofort impfen lassen“, versichert er. Schließlich hat er viele Stunden in die Aufzucht verwendet, mit Begeisterung und Wissen besondere Exemplare gezüchtet – „und die würden dann einen Kopf kürzer gemacht werden“. Für Bruckmaier eine furchbare Vorstellung. Doch die Impfung ist in Deutschland bislang verboten.
Was ihn nun umtreibt, sind die anstehenden Geflügel- und Kleintiermärkte. Erst in Neukirchen beim Hl. Blut, dann in Waldmünchen, Michelsneukirchen und schließlich Chammünster. „Da steckt viel Arbeit drin“, sagt Bruckmaier. Die Wertungsrichter musste er schon vor einem Jahr verpflichten, dazu verwendete er Stunden, um die angemeldeten Vögel zu katalogisieren. Mit Bangen verfolgt er nun das Agieren der Veterinärbehörden, ob diese ein Marktverbot für sämtliches Federvieh aussprechen oder lediglich die Teilnahme von Hühner untersagen.
In die Ställe kommt niemand mehr rein
Um mehr als ein geliebtes Hobby geht es für Adolf Meier. Der Landwirt betreibt in der Nähe von Cham einen Geflügelhof. In mehreren Ställen – inklusive überdachtem Außenscharrbereich – gackern knapp 4.000 Legehühner. „Außer der Einhaltung der Schutzmaßnahmen kann man nicht viel machen“, sagt Meier. Das beginnt bei der Desinfektion und endet beim strikten Betretungsverbot für betriebsfremde Personen. Nachdem schon geringe Spuren des Virus fatale Folgen haben können, achtet Meier auf jede Kleinigkeit. Das Futter? Ist unter Dach gelagert. Das Einstreu? Liegt im Stadel. Aber ob das Wunder wirkt, daran hat er seine Zweifel. „Es gibt Berichte über Betriebe, die hatten sich total abgeschottet und trotzdem wurden Tiere krank. Das ist ein bisschen wie in der Lotterie.“ Allerdings eine, bei der jeder hofft, leer auszugehen.
Das muss man wissen:
- Der Virus war bei einer in der Nähe von Thierlstein verendeten Graugans festgestellt worden. Heuer tritt die Geflügelpest in Deutschland vermehrt auf. Auch in Bayern wurde bereits einige Fälle, auch beim Hausgeflügel gemeldet.
- Das Landratsamt Cham hat daher mit Allgemeinverfügung vom 29. Oktober für den Landkreis Cham erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Die ist auf der Landratsamt-Webseite in der Rubrik Aktuelles-Nachrichten/amtsblaetter zu finden.
- Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen über verendete Tiere oder Legeleistung von Hühnern zu machen.
-Wildvögel, dazu zählen insbesondere Tauben, Enten, Gänse und Schwäne dürfen nicht gefüttert werden. Singvögel sind davon ausgeschlossen. Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die Maßnahmen einzuhalten.
- In diesem Zusammenhang appelliert das Landratsamt Cham an alle Geflügelhalter, ihr Geflügel ab sofort vorsorglich aufzustallen, will heißen sie ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in überdachten Volieren unterzubringen. Damit kann die Gefahr eines Viruseintrages vermindert und somit auch die durch die Geflügelpest verursachten Schäden vermieden werden.
- Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist auch heuer bisher in Deutschland nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.














