BSW-Einsprüche

Ausschuss: Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses erläuterte, warum die Einsprüche des BSW unbegründet seien.

Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses erläuterte, warum die Einsprüche des BSW unbegründet seien.

Von dpa

Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) in Berlin mitteilte.

Der Ausschussvorsitzende hatte vorab eine Empfehlung erarbeiten lassen.
Der Ausschussvorsitzende hatte vorab eine Empfehlung erarbeiten lassen.
Der Ausschussvorsitzende hatte vorab eine Empfehlung erarbeiten lassen.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat sehr viel Material für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zusammengetragen.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat sehr viel Material für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zusammengetragen.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat sehr viel Material für die Einsprüche gegen das Ergebnis der Bundestagswahl zusammengetragen.
Der Wahlprüfungsausschuss tagte in Berlin.
Der Wahlprüfungsausschuss tagte in Berlin.
Der Wahlprüfungsausschuss tagte in Berlin.

Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste. Seit Monaten setzt sie sich für eine Neuauszählung ein. Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erhielten teils Zehntausende E-Mails, die dem Anliegen Nachdruck verleihen sollten.

Mit dem negativen Votum des Ausschusses war aber gerechnet worden. Vor einigen Tagen wurde die 46-seitige Beschlussempfehlung bekannt. Darin wurden die Einsprüche des BSW als unbegründet bezeichnet. Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“, hieß es.

Das BSW hat sich bereits ausführlich zu der Beschlussempfehlung geäußert. Es sei „keine Überraschung, dass der Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung ablehnt“, heißt es in einer Stellungnahme auf der Webseite. „Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen. Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß. Immerhin ist so der Weg nach Karlsruhe frei.“

Sollte das BSW eine Neuauszählung durchsetzen, sollten dabei tatsächlich genug Stimmen zusammenkommen und sollte die Partei dann nachträglich in den Bundestag einziehen, würden die Mandate neu verteilt. Dann hätte die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) keine eigene Mehrheit mehr.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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