Tat im November 2025

Tödliche Zwangsräumung - Zehn Jahre Haft wegen Mordes

Der Prozess in Saarbrücken hatte am 20. Mai begonnen. (Archivbild)

Der Prozess in Saarbrücken hatte am 20. Mai begonnen. (Archivbild)

Von dpa

Im Prozess um den Tod eines Gerichtsvollziehers hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah bei dem 42 Jahre alten Deutschen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Angeklagte hatte den Gerichtsvollzieher in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) mit einem Jagdmesser erstochen, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung vollstreckte. Die Tat im November 2025 sorgte bundesweit für Entsetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte während des Prozesses eine schriftliche Einlassung verlesen lassen. Darin erklärte er, von dem Räumungstermin nichts gewusst zu haben. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er nach einem Messer gegriffen und zugestochen. „Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert.“ Er habe die Situation als Bedrohung empfunden und befürchtet, angesichts der niedrigen Temperaturen zu sterben.

Die Staatsanwaltschaft hatte 11 Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Zudem soll der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Nebenklage sprach sich für 13 Jahre Haft wegen Mordes und ebenfalls die Unterbringung aus. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und eine Haftstrafe von 5 Jahren. Auch sie geht wegen einer schizophrenen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit aus - und hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.