59. Verhandlungstag
Streit um Aussageerlaubnis einer Polizistin im Block-Prozess
Im Block-Prozess pocht die Verteidigung weiter darauf, dass die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei auch zu parallelen Verfahren in dem Fall aussagen darf. Die 44 Jahre alte Zeugin hatte bei vorherigen Prozesstagen zahlreiche Fragen mit der Begründung nicht beantwortet, dass sie für diese Bereiche keine Aussagegenehmigung habe.
Man brauche die „Erkenntnisse aus dem Gesamtkomplex“, sagte Anwältin Gül Pinar, die einen der sechs Mitangeklagten der Unternehmerin Christina Block verteidigt. Die Zeugin sei lange mit dem Fall betraut gewesen und kenne auch die Ermittlungen gegen andere Personen, die in dem aktuellen Prozess nicht vor dem Landgericht Hamburg stehen.
Die Kammer lehnte es erneut ab, sich bei der zuständigen Behörde für eine Erweiterung dieser Genehmigung einzusetzen. Das löste heftige Diskussionen zwischen den Prozessbeteiligten aus.
Der Unternehmerin Christina Block wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Ex-Mannes Stephan Hensel in Dänemark erteilt zu haben. Die 53-Jährige ist die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block. Sie bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, erst nach Süddeutschland und dann nach Hamburg gebracht worden.
Der Fall Block hat eine lange Vorgeschichte. Im August 2021 hatte der Vater den Jungen und das Mädchen, die damals bei ihrer Mutter in Hamburg lebten, nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht. Er erhob Gewaltvorwürfe, die nach Angaben von Christina Block nicht stimmen. Sie gibt an, ihr Ex-Mann habe die Kinder manipuliert. Gegen Hensel und seine neue Ehefrau läuft auch ein Verfahren. Es gehört zu den Bereichen, für das die Kriminalbeamtin keine Aussagegenehmigung hat. Blocks Verteidiger, Ingo Bott, bezeichnete das im Gerichtssaal als „völlig absurd“.










