Vier Menschen getötet

"Verachtenswerte Taten": Soldat muss lebenslang in Haft

Nach der Mordserie mit vier Toten im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) ist der angeklagte Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Nach der Mordserie mit vier Toten im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) ist der angeklagte Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Von dpa

Nach der Mordserie mit insgesamt vier Toten im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) ist der angeklagte Bundeswehrsoldat zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlässig getötet hat. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Deutsche hatte sich vor Gericht umfassend zu den Taten geäußert.

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Vor Gericht hatte der Mann ausgesagt, dass er das Kind nicht mit Absicht erschossen habe, sondern das Mädchen unter der Decke nicht gesehen habe.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten die Aussage für glaubwürdig und werteten diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte den Mann wegen Mordes in drei Fällen und in einem Fall wegen fahrlässiger Tötung.

Bei den Taten ging der Soldat nach militärischer Art vor. Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Sorgen des Soldaten, seine Familie und seine Bundeswehrkarriere zu verlieren.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten zudem, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Die Verteidigung argumentierte gegen die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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