Nach dem Berliner CSD-Anschlag

Söder: Grüne sollen Klage gegen Polizeigesetz zurückziehen

Markus Söder leitet eine Kabinettssitzung an ungewohntem Ort.

Markus Söder leitet eine Kabinettssitzung an ungewohntem Ort.

Von dpa

Nach dem Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Grünen aufgefordert, ihre Klage in Karlsruhe gegen Bayerns Polizeiaufgabengesetz (PAG) zurückzuziehen. „Und zwar sofort“, sagte Söder nach einer Kabinettssitzung auf der „MS Starnberg“ auf dem Starnberger See. Man brauche die Möglichkeit, Gefährder nicht nur teuer zu überwachen, sondern auch die Möglichkeit, diese zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig und sicher in Gewahrsam zu nehmen.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe berichtet, dass Bayern mit seinem Polizeiaufgabengesetz eine richtige Entscheidung getroffen habe, nämlich Gefährder stärker in Gewahrsam zu nehmen, sagte Söder „Dies wird von Linken und Grünen beim Bundesverfassungsgericht bis heute beklagt. Ich fordere die Grünen auf, diese Klage zurückzunehmen“, sagte der CSU-Vorsitzende.

Karlsruhe ist derzeit dabei, die weitreichenden Befugnisse der bayerischen Polizei zu überprüfen. Umstritten ist beispielsweise, dass die bayerische Polizei Bürgerinnen und Bürger laut PAG nach richterlicher Anordnung bis zu einen Monat in Präventivgewahrsam nehmen darf, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu verhindern.

Söder beklagte zugleich eine „krasse Fehlentscheidung“ des Gerichts in Berlin beim Umgang mit dem späteren Täter. „Anders kann man das gar nicht sagen.“

Abdul B. war zuletzt im Mai zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht beschloss aber eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachkomme, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhalte. Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde mit dem Urteil aufgehoben - er kam frei. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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