Sicherheitsgesetze
Instrumente müssen angewandt werden

Michael Matthey/dpa (Symbolfoto)
Konsequent ist die geplante Begründungspflicht, wenn Gerichte bei Tätern zwischen 18 und 20 Jahren Jugendstrafrecht anwenden. Das Jugendstrafrecht kann angemessen sein. Das Alter jedoch sollte keine pauschale Garantie für Milde mehr sein.
Warum lief der überhaupt frei rum? Diese Frage hört man immer wieder nach islamistischen Anschlägen, wenn der Täter gar nicht mehr hätte im Land sein sollen, oder wenn er so viel auf dem Kerbholz hatte, dass er
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