Prozess in Österreich

Seglerin stirbt am Bodensee: Bootsfahrer unter Mordverdacht

Eine Frau aus Deutschland starb, ihr Ehemann rettete sich mit einem Sprung ins Wasser. (Symbolbild)

Eine Frau aus Deutschland starb, ihr Ehemann rettete sich mit einem Sprung ins Wasser. (Symbolbild)

Von dpa

Nach dem Tod einer Seglerin aus Bayern auf dem Bodensee droht einem Motorbootfahrer ein Mordprozess. Der 26-jährige Österreicher war nach dem Zusammenstoß seines Bootes mit dem Segelboot ursprünglich wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Doch eine Richterin im österreichischen Feldkirch entschied, dass die Anklage abgeändert werden sollte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Im Oktober hatte der Bootslenker das Segelboot vor der österreichischen Bodensee-Gemeinde Fußach gerammt und zerstört. Die 57-jährige Seglerin aus dem Landkreis Günzburg wurde tödlich verletzt. Ihr Ehemann konnte sich durch einen Sprung ins Wasser retten.

Der Prozess begann vor dem Landesgericht Feldkirch zunächst wegen mutmaßlicher fahrlässiger Tötung. Der Staatsanwalt und ein Gutachter gingen davon aus, dass das Motorboot mit 60 Kilometern pro Stunde unterwegs war, also 20 Stundenkilometer schneller als erlaubt, wie die Nachrichtenagentur APA und der Sender ORF berichteten. Der Angeklagte habe demnach auch seine Umgebung nicht beachtet.

Der Motorbootfahrer beharrte hingegen darauf, dass er das Geschwindigkeitslimit eingehalten und das Segelboot nicht gesehen habe, obwohl er nach vorn geblickt habe.

Diese Erzählung führte zur Wende in dem Prozess: Wenn der Angeklagte wirklich sechs Minuten lang auf das andere Boot zugefahren sei, ohne zu reagieren, sei nicht mehr von Fahrlässigkeit, sondern von einer vorsätzlichen Handlung auszugehen, argumentierte die Richterin laut den Medienberichten.

Sie erklärte sich deshalb als unzuständig und entschied, den Fall vor einem Geschworenengericht fortzuführen - wegen des Verdachts des bedingt vorsätzlichen Mordes. Bedingter Vorsatz heißt, dass ein Täter seine Tat für ernstlich möglich hält und sich damit abfindet, auch wenn er die Tat nicht geplant hat.

Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, gegen das Unzuständigkeitsurteil der Richterin zu berufen. Sollte es zu einem Mordprozess kommen, drohen ihm bis zu zwanzig Jahre oder lebenslange Haft.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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