Gewalttat

Prozess um Marias Tod vor fast 42 Jahren geht zu Ende

Der Verdächtige konnte erst im vergangenen Jahr gefasst werden. (Archivbild)

Der Verdächtige konnte erst im vergangenen Jahr gefasst werden. (Archivbild)

Von dpa

Fast 42 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler in Aschaffenburg ist der Prozess gegen ihren mutmaßlichen Mörder auf der Zielgeraden. Heute (09.00 Uhr) könnte das Landgericht Aschaffenburg nach den Plädoyers das Urteil verkünden.

Angeklagt ist der Ex-Freund des Opfers. Der 67-Jährige hat gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer nach einem Streit getötet zu haben. Es sei im Affekt geschehen, hatte seine Anwältin zu Prozessbeginn Anfang Mai gesagt. Maria hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und hatte einen neuen Partner, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte Maria heimtückisch ermordet hat - und aus Eifersucht auf den neuen Freund der 19-Jährigen. Zudem sei er rachsüchtig gewesen, weil die junge Frau ihn nicht habe heiraten wollen und er so keine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gehabt habe.

In diesem Haus starb die junge Frau. (Archivbild)

In diesem Haus starb die junge Frau. (Archivbild)

Dem staatenlosen Verdächtigen, der erst mehr als 40 Jahre nach der Gewalttat in der Türkei gefasst werden konnte, droht bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft.

Ist aus Sicht der Kammer dem Angeklagten ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 67-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.