Bluttat
Elf Jahre Haft für Tötung der Stiefmutter

Peter Kneffel/dpa
Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin zum Prozessauftakt im Mai - nun hat das Landgericht München I ihn zu elf Jahren Haft verurteilt. (Archiv)
Das Landgericht München I hat einen 25 Jahre alten Mann wegen der Tötung seiner Stiefmutter zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Die 11. Große Strafkammer wertete die Bluttat nicht als Mord - unter anderem, weil die Frau nach Einschätzung der Richter nicht arglos war und der Angeklagte damit nicht heimtückisch handelte.
Der 25-Jährige hatte seine aus Montenegro stammende Stiefmutter im Juni 2025 nach einem heftigen Streit mit über sechzig Messerstichen getötet - zuvor hatte er sie laut Urteil geschlagen, sie hatte ihn als „Stück Scheiße“ beschimpft. Schon die Staatsanwaltschaft hatte den Mann nicht wegen Mordverdachts, sondern wegen Totschlags angeklagt.
Die Tat hatte eine lange Vorgeschichte: Die Stiefmutter hatte den jungen Mann nach Erkenntnissen des Gerichts immer wieder herabgesetzt. Die Richter gingen davon aus, dass der 25-Jährige seine Stiefmutter vorsätzlich tötete und dass die Frau keine Chance zur Gegenwehr hatte.
Der Mann hatte für seine Tat ein in der Wohnung liegendes Messer genommen. Ermittler hatten später NS-Literatur bei dem Angeklagten gefunden, doch ein fremdenfeindliches Motiv schloss das Schwurgericht aus. Der 25-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt und gesagt, dass er „wie in Trance“ gehandelt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.








