Entscheidung
Bettensteuer in Bayern bleibt verboten - Klage gescheitert

Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Touristen in München und vielen anderen Städten müssen auch künftig keine Bettensteuer bezahlen. (Symbolbild)
Der jahrelange Streit um die Bettensteuer in Bayerns Kommunen ist entschieden: Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage dreier Städte gegen das von der Staatsregierung erlassene Verbot der Bettensteuer abgewiesen, wie die Landeshauptstadt München als eine der erfolglosen Klägerinnen mitteilte. Das Gericht sieht in dem Verbot demnach keinen unzulässigen Eingriff in die kommunale Finanzhoheit. Die Stadtverwaltung will nun intensiv prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, das Verbot doch noch auszuhebeln. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hingegen begrüßte die Entscheidung: „Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt“, sagte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert.
München hatte gemeinsam mit Bamberg und Günzburg gegen das Verbot der Bettensteuer geklagt, das die Staatsregierung 2023 erlassen hatte. Die Städte wollten damit ihre Kassen aufbessern, in mehreren anderen Bundesländern ist die Bettensteuer erlaubt. Die Staatsregierung hingegen lehnt die Bettensteuer ab, weil sie Schaden für die Tourismusbranche fürchtet. In den vergangenen Jahren hat sich die finanzielle Lage vieler Kommunen weiter verschlechtert, vor allem wegen steigender Sozialausgaben. „Vor diesem Hintergrund Einnahmemöglichkeiten zu verbieten, die die eigene Bevölkerung nicht belasten, halte ich für grundfalsch“, sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD).








