IS-Sympathisant

Jugendlicher wegen Terrorvorwürfen verurteilt

Wegen Terror-Unterstützung ist in Augsburg ein Jugendlicher vom Amtsgericht verurteilt worden. (Symbolbild)

Wegen Terror-Unterstützung ist in Augsburg ein Jugendlicher vom Amtsgericht verurteilt worden. (Symbolbild)

Von dpa

Ein 16 Jahre alter Jugendlicher ist wegen mehrerer Straftaten im Kontext der Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Augsburg nach dem Urteil sagte, habe der Angeklagte in dem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Das Verfahren wurde aufgrund des Alters des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft München handelt es sich bei dem Jugendlichen um einen IS-Sympathisanten. Er hatte nach Angaben der Ermittler im Alter von 15 Jahren eine große Menge an pyrotechnischen Gegenständen aufbewahrt. Damit sollte nach Überzeugung der Ankläger ein Anschlag beispielsweise auf eine Synagoge begangen werden.

Gericht wertet die Menge an Sprengstoff straferschwerend

Der Jugendliche soll Ende Oktober 2025 mit einer selbst gebauten Bombe eine Explosion verursacht haben, bei der er selbst und eine weitere Person verletzt wurden. Kurze Zeit danach kam er in Untersuchungshaft. Der Deutsche wurde dann wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Bei der Strafe wurden zugunsten des Angeklagten sein Teilgeständnis sowie die erlittenen eigenen Verletzungen gewertet. Straferschwerend beurteilte das Jugendschöffengericht nach Angaben des Gerichtssprechers die Begehung mehrerer Straftatbestände, die hohe Menge an sichergestelltem Sprengstoff und die Unterstützung gerade der IS-Terrororganisation.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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