Prozessauftakt

Drei Tote in Zwiesel: Angeklagter schweigt vor Gericht

Zur sexuellen Erregung soll ein Mann zwei Nachbarinnen getötet haben sowie - um die Taten zu verdecken - den Partner einer der beiden. Nun wird ihm in Deggendorf der Prozess gemacht.

Der Angeklagte schweigt beim Prozessauftakt.

Der Angeklagte schweigt beim Prozessauftakt.

Von dpa

Vor dem Landgericht Deggendorf hat der Prozess um die Tötung dreier Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Bayerischen Wald begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39 Jahre alten Angeklagten dreifachen Mord vor. Er soll aus sexueller Lust heraus zwei Nachbarinnen umgebracht haben. Um dies zu vertuschen, soll er auch den Partner einer der Frauen getötet haben. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte. Sein Verteidiger kündigte aber eine Einlassung an.

Der Anklage nach lud der Mann die Nachbarinnen im Sommer 2025 im Abstand von gut zwei Wochen zu sich ein. Als die erste Frau nach dem Konsum von Alkohol und Drogen auf dem Sofa eingeschlafen war, würgte und erdrosselte er sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, um sich sexuell zu erregen. Aus derselben Motivation heraus soll er die zweite Frau getötet haben, indem er ihr mit einer Bierflasche und einem Hammer auf den Schädel schlug und ihren Kopf mit Frischhaltefolie umwickelte.

Als der Mann die tote Frau habe sexuell missbrauchen wollen, habe ihr Lebensgefährte an der Tür geklopft und nach ihr gerufen. Um die Tötung der beiden Frauen zu verdecken, soll der Angeklagte auch ihn getötet haben.

Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale

Nach Justizangaben stellte sich der Angeklagte, ein slowakischer Staatsangehöriger, später in Österreich der Polizei. Beamte entdeckten dann die drei grausam zugerichteten Toten in dem Mehrfamilienhaus in Zwiesel (Landkreis Regen). Der ersten Toten wurden unter anderem die Beine abgetrennt.

Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale als verwirklicht an: in allen drei Fällen Heimtücke, bei den Frauen auch zur Befriedigung des Sexualtriebs. Im zweiten und dritten Fall Grausamkeit und bei dem Mann zur Verdeckung einer Straftat.

Familienangehörige der Opfer sind als Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt. Für das Verfahren sind zehn Verhandlungstage anberaumt worden. Das Urteil könnte am 19. November fallen.

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