Corona

Covid-Arznei illegal verkauft: Haftstrafe für Apothekerin

Eine Apothekerin wurde wegen illegalen Verkaufs des Corona-Medikaments Paxlovid verurteilt. (Illustration)

Eine Apothekerin wurde wegen illegalen Verkaufs des Corona-Medikaments Paxlovid verurteilt. (Illustration)

Von dpa

Das Landgericht Nürnberg hat eine Apothekerin und einen Mitarbeiter wegen unerlaubten Verkaufs des Covid-Medikament Paxlovid zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Richter sprachen die Pharmazeutin aus München wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Untreue schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Sie verhängten eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren und sprachen für die Frau zudem ein Berufsverbot von vier Jahren aus. Der Angestellte bekam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Der Schaden dürfte in sechsstelliger Höhe liegen. Zumindest ordnete die Kammer eine Einziehung von rund 280.000 Euro bei Apothekerin an, bei dem Mitarbeiter von 60.000 Euro. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst offen.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten das verschreibungspflichtige antivirale Arzneimittel Paxlovid im Januar 2023 in acht Fällen rechtswidrig an Kunden verkauften. Insgesamt sei es um eine Gesamtmenge von 4.730 Packungen gegangen. In Bezug auf zwei weitere Verkäufe war das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden.

Der Anklage zufolge hatten die Apothekerin oder der Mitarbeiter im Januar 2023 Tausende Packungen Paxlovid beim Großhandel bestellt, ohne dass dafür Rezepte vorlagen. In der Anklage war noch die Rede von knapp 5.800 Packungen, die sie geliefert bekommen und gewinnbringend an verschiedene Abnehmer weiter verkauft hätten.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte das neu zugelassene Arzneimittel Paxlovid Anfang 2022 in großen Mengen zentral erworben. Die Medikamente wurden laut Anklage bei Großhändlern zwischengelagert, von denen die Apotheken diese bestellten und kostenlos an Patienten abgaben, die diese verordnet bekommen hatten. Für die Abgabe erhielten Großhandel und Apotheke eine staatlich finanzierte Aufwandsentschädigung. Der Schaden in dem Fall entstand somit letztlich dem Bund.

Der Apothekerin seien die strengen Vorgaben des Bundes zur Abgabe von Paxlovid über die Rezeptpflicht hinaus damals bekannt gewesen, argumentierte die Kammer. Für den mitangeklagten Angestellten sah sie das anders: Er habe nicht über eine pharmazeutische Ausbildung verfügt. Deshalb wurde er nicht wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt.

Paxlovid war in der Corona-Zeit begehrt, es galt wirksames Mittel bei einer Erkrankung. Ende 2022 kam es laut Anklage wegen der vielen Corona-Infektionen in China zu einer großen Nachfrage nach Medikamenten wie Paxlovid. Dies habe zu einem regen Schwarzmarktreiben geführt, was den Schwarzmarktpreis zeitweise in exorbitante Höhen getrieben habe, argumentierte die Generalstaatsanwaltschaft.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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