Hotelrechnung

Betrug: Ochsenknecht zu 34.500 Euro Strafe verurteilt

Die Staatsanwaltschaft warf Ochsenknecht schweren Betrug vor. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft warf Ochsenknecht schweren Betrug vor. (Archivbild)

Von dpa

Jimi Blue Ochsenknecht (34) ist in Österreich wegen schweren Betrugs verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sprach den Schauspieler und Reality-TV-Darsteller nach übereinstimmenden Medienberichten wegen einer jahrelang nicht bezahlten Hotelrechnung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 34.500 Euro. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig, wie die „Tiroler Tageszeitung“ und die Nachrichtenagentur APA berichteten.

Ochsenknecht hatte nach Angaben seines österreichischen Verteidigers zwar die Verantwortung für sein Handeln übernommen, doch er bekannte sich nicht schuldig im Sinne der Anklage, die ihm schweren Betrug vorwarf. Ochsenknecht nahm nicht an der Verhandlung teil, sondern ließ sich durch seinen Anwalt vertreten.

Teure Party mit hoher Rechnung zum 30. Geburtstag

Ochsenknecht hatte Ende 2021 in einem Vier-Sterne-Hotel im österreichischen Tirol nahe der bayerischen Grenze seinen 30. Geburtstag gefeiert. Die Rechnung von knapp 14.000 Euro wurde erst beglichen, als Ochsenknecht per Haftbefehl gesucht und Ende Juni 2025 in Hamburg festgenommen wurde. Er wurde danach nach Österreich ausgeliefert und dort gegen Kaution freigelassen.

Am ersten Prozesstermin im August 2025 hatte Ochsenknecht noch teilgenommen. Die Richterin entschied damals ursprünglich, kein Urteil zu fällen. Im Gegenzug sollte der Darsteller eine Geldbuße von 18.000 Euro zahlen. Nach österreichischem Recht ist es möglich, einen Prozess mit einer sogenannten Diversion auf diese Weise abzuschließen. Doch die Staatsanwaltschaft legte gegen die Diversion erfolgreich Berufung ein. Deshalb wurde der Prozess nun fortgesetzt und mit einem Urteil beendet. Für die nun verhängte Strafe wird die bereits überwiesene Buße angerechnet, er muss also nur noch den Rest bezahlen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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