„Gut davongekommen“
Geständnis bewahrt 24-Jährigen am Amtsgericht Landau vor dem Gefängnis

Armin Weigel/dpa
Dass der Angeklagte mit einem Gebrauchtwagen mit entstempeltem Kennzeichen auf dem Weg zur Zulassungsstelle war, nahm ihm die Richterin nicht ab. (Symbolbild)
„Hätten Sie heute kein Geständnis abgelegt, wären Sie ins Gefängnis gewandert.“ In ihrer Urteilsbegründung hat Richterin Eva Ruhland am Amtsgericht Landau unmissverständlich klar gemacht, dass der Angeklagte aufgrund
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