Wahnvorstellungen

„Klassisch schizophrene Tat“: Urteil nach Axt-Attacke in ICE bei Straßkirchen

Die Attacke in einem Schnellzug sorgte vergangenes Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Nun ist das Urteil gefallen. Bei der Urteilsvergabe habe vor allem der psychische Zustand des 21-jährigen Syrers eine Rolle gespielt.

Der Angeklagte soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. 

Der Angeklagte soll dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. 

Keinerlei politische Radikalisierung, sondern allein seine schizophrenen Wahnvorstellungen sind die Ursache für die brutale Axtattacke eines zur Tatzeit 20-jährigen Syrers vom 3. Juli 2025 auf mehrere Fahrgäste eines ICE auf der Strecke Nürnberg-Wien, urteilt das Landgericht Regensburg am Montag. Der Täter, der beinahe selbst getötet wurde, muss wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung unbefristet in die geschlossene Psychiatrie.

Unter großem Medieninteresse ging der Prozess vor der Jugendstrafkammer am Montag zu Ende. Vorausgegangen waren ein halbes Dutzend Verhandlungstage seit Anfang Juni, bei denen eine Vielzahl von Zeugen die traumtisierenden Erlebnisse schilderten, die sie machen mussten. Schon die Plädoyers forderten übereinstimmend eine Unterbringung des Beschuldigten in einer forensischen Klinik und auch nach Überzeugung der Kammer kann der heute 21-jährige Kriegsflüchtling nicht rechtlich für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, erinnert die Justiz.

In seinem Kopf hieß es “Alles oder Nichts”

Demnach geschah schon der Kauf eines Zimmererhammers und eines Küchenbeils mit rund 400 beziehungsweise 700 Gramm Gewicht am Vortag der Tat in einem Wiener Baumarkt “aufgrund eines bereits zu diesem Zeitpunkt bestehenden Wahngebildes”. Der Syrer habe nach dreijähriger Flucht unter einem akuten “Eigenbedrohungserleben, einer Ich-Störung und Realitätsverlust” gelitten. Stimmen in seinem Kopf hätten ihn “zur Tötung seiner Eltern aufgefordert”. Auch die Mafia bedrohe ihn, dachte er. Von Wien aus fuhr er am 2. Juli gegen Mitternacht zunächst zu seiner Familie nach Frankfurt, kehrte aber ohne erkennbaren Grund um und bestieg schließlich gegen Mittag den ICE zurück nach Wien.
Warum genau er auf die vierköpfige syrische Familie aufmerksam wurde, die einige Sitzreihen vor ihm im Waggon saß, lasse sich nicht mehr genau klären. Nach einem Wortgefecht habe er offenbar eine Bedrohung wahrgenommen und die Waffen aus seinem Rucksack geholt. Die Handgesten mit Daumen und kleinem Finger, die die besorgte Mutter dann mit einem weiteren Fahrgast austauschte, hätten dann womöglich einen Schalter umgelegt, so dass sich der Täter in Lebensgefahr wähnte. “In seinem Kopf hieß es Alles oder Nichts, er ging von einer Notwehrsituation aus und hatte keine Handlungsalternativen mehr”, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Lebensgefahr für Opfer und ihn selbst

Zunächst habe er den deutschen Fahrgast mit wenigstens zwei Hieben derart heftig getroffen, dass sich Knochensplitter ins Schädelinnere drückten. Bis heute kann der Mann nicht mehr seinen alten Beruf ausüben und trägt eine Metallplatte im Kopf. Allerdings geht die Kammer hier nicht von versuchten Totschlag aus: Der Täter habe nicht weiter auf das schon wehrlose Opfer eingeschlagen, obwohl er gekonnt hätte, weshalb man von strafbefreiendem Tatrücktritt und lediglich gefährlicher Körperverletzung ausgehen müsse.
Anders verhalte es sich beim Angriff auf die syrische Familie, bei dem er bis zuletzt, auch als er schon selbst mit einem Schädelbruch in gerechtfertigter Notwehr verletzt war, auf dem Boden fixiert werden musste. Die Mutter mit ihren schweren Kopfverletzungen wie auch die beiden Söhne mit ihren mittelschweren Verletzungen hätten bis zum Eintreffen der Polizei Angst vor weiteren Attacken haben müssen. Noch heute würden sie unter den psychischen Folgen leiden. Auch der Angreifer selbst musste notoperiert werden. “Jeder Einzelne hat es nur dem Zufall zu verdanken, dass es nicht tödlich ausgegangen ist”, stellte die Richterin klar.

Politischer Hintergrund wurde intensiv geprüft

Schon bald nach der Tat und der spektakulären Evakuierung von rund 400 Fahrgästen durch ein Kornfeld hatte es Gerüchte gegeben, der Heranwachsende habe aus politischen Motiven gehandelt. “Allahu akbar” habe er gerufen, wofür es außer den syrischen Opfern aber keine Zeugen gab. Auch Durchsuchungen seiner Wiener Wohnung oder seines Mobiltelefons hätten “keine Radikalisierung irgendwelcher Art” nahegelegt. So bleibe der Angriff unterm Strich “eine klassische schizophrene Tat, kurz und mit einem Übermaß an Gewalt.”

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