Landgericht Regensburg

Axtangriff in ICE bei Straßkirchen: Urteil soll fallen

Die Attacke in einem Schnellzug sorgte vergangenes Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Nun wird in dem Prozess gegen einen 21-jährigen Syrer das Urteil erwartet. Die Opfer leiden bis heute unter der Tat.

Der Angeklagte im Gerichtssaal. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. 

Der Angeklagte im Gerichtssaal. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. 

Wahl-O-Mat Wahl-O-Mat
Von Redaktion idowa, und dpa

Im Prozess um den Axtangriff auf mehrere Passagiere eines ICEs im Landkreis Straubing-Bogen soll am Montagvormittag das Urteil gesprochen werden. Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, soll der angeklagte 21 Jährige dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Dem jungen Syrer werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen - er gilt allerdings wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. 

Laut Anklage soll der 21-Jährige am 3. Juli 2025 in dem Zug mehrere Fahrgäste mit einer Axt attackiert haben. Zunächst soll er einen 29-jährigen Deutschen schwer am Kopf verletzt, anschließend eine vierköpfige syrische Familie angegriffen haben. Auch die 51-jährige Mutter und zwei ihrer Söhne erlitten schwere Verletzungen. Im Prozessverlauf hatten die Opfer eindringlich den Angriff und die Folgen der Tat geschildert. Sie sind bis heute psychisch belastet, leiden unter Angst und Albträumen. Der ICE musste damals einen Nothalt in der Nähe von Straßkirchen einlegen, über 400 Fahrgäste wurden evakuiert. 

Der Angeklagte schwieg während des Prozesses überwiegend, wirkte oft abwesend und berief sich auf Erinnerungslücken. Er ist seit dem Vorfall im Bezirkskrankenhaus Regensburg untergebracht. Wegen einer schizophrenen Erkrankung gilt er als schuldunfähig. Am bislang letzten Prozesstag hatten sich sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des 21-Jährigen und die Nebenklage-Vertreter in ihren Plädoyers für eine Unterbringung in der Psychiatrie ausgesprochen, da von dem Beschuldigten weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. 

Das Urteil wird für Montag gegen 10.30 Uhr erwartet. 

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