Ab 1. November in Bayern

Anonyme Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt

Für eine erfolgreiche Beweisführung ist die Sicherstellung von Spuren nach einem sexuellen oder körperlichen Übergriff entscheidend. In Bayern kann das nun anonymisiert als Kassenleistung abgerechnet werden. (Illustration)

Für eine erfolgreiche Beweisführung ist die Sicherstellung von Spuren nach einem sexuellen oder körperlichen Übergriff entscheidend. In Bayern kann das nun anonymisiert als Kassenleistung abgerechnet werden. (Illustration)

Von dpa

Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt können in Bayern künftig mögliche Spuren vertraulich sichern lassen. „Bayern hat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische Versorgungszentren ab dem 1. November Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten können“, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Die Kosten sollen anonymisiert die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten hätten, stünden oft erst einmal unter Schock, betonte Gerlach. „Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können.“

Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der LMU München sowie der Universität Würzburg möglich. „Um Gewaltopfern einen niederschwelligen Zugang zur vertraulichen Spurensicherung vor Ort zu ermöglichen, ist eine breite Teilnahme stationärer und ambulanter Leistungserbringer in allen Regionen Bayerns unabdingbar. Deshalb erhoffe ich mir eine rege Beteiligung seitens der Krankenhäuser, aber auch seitens der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, so Gerlach weiter. Das benötigte Untersuchungsmaterial kann ab November von teilnehmenden Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten dafür übernimmt das Gesundheitsministerium.

Medizinische Einrichtungen, die sich beteiligen wollen, sind aufgerufen, sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin zu wenden. Für Einrichtungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das Institut für Rechtsmedizin der LMU München. Die Einrichtungen aus Unter-, Mittel- und Oberfranken sollen sich an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg wenden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.