Clemensstraße/Belgradstraße

14-Jähriger mit Softair-Waffe durch Polizeischuss verletzt

Das Gelände um den Ort des Geschehens wurde weiträumig abgesperrt.

Das Gelände um den Ort des Geschehens wurde weiträumig abgesperrt.

Von dpa

Bei einem Polizeieinsatz im Münchner Stadtteil Schwabing ist ein 14-jähriger Schüler aus dem Landkreis Miesbach durch einen Schuss aus einer Polizeiwaffe schwer verletzt worden. Der Jugendliche hatte am Mittwochabend auf offener Straße mit einem pistolenähnlichen Gegenstand hantiert. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um eine Softair-Waffe, die einer echten Beretta Pistole 92, Kaliber 9 Millimeter, täuschend ähnlich sah.

Als Zivilbeamte den Jugendlichen ansprachen und ihn aufforderten, die Waffe fallenzulassen, habe er sich mit der Waffe in der Hand zu den Beamten umgedreht, berichtete der Pressesprecher der Polizei, Thomas Schelshorn. Daraufhin habe ein Beamter geschossen.

In München ist bei einem Schusswaffeneinsatz der Polizei ein Mann schwer verletzt worden.
In München ist bei einem Schusswaffeneinsatz der Polizei ein Mann schwer verletzt worden.
In München ist bei einem Schusswaffeneinsatz der Polizei ein Mann schwer verletzt worden.
Das Gelände um den Einsatzort war weiträumig abgesperrt.
Das Gelände um den Einsatzort war weiträumig abgesperrt.
Das Gelände um den Einsatzort war weiträumig abgesperrt.

Der 14-Jährige wurde im Oberkörper getroffen. Der Jugendliche sei ins Krankenhaus gebracht worden und derzeit stabil.

LKA prüft Schusswaffeneinsatz

Das Bayerische Landeskriminalamt prüfe wie stets in solchen Fällen die Rechtmäßigkeit des Waffeneinsatzes durch die Polizei. Es werde nicht gegen den Kollegen ermittelt, der geschossen hatte, betonte Schelshorn. Gegen den Jugendlichen, der bereits polizeilich bekannt war, werde wegen der Bedrohung der Beamten ermittelt.

Der Jugendliche mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zunächst von Beamten und Zeugen deutlich älter geschätzt wurde, war laut Schelshorn mit seinen Eltern 2023 nach Deutschland gekommen und hatte Asylantrag gestellt. Der Antrag sei aber abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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