Polizei ermittelt
Jugendliche nach versuchtem Raub mit Schusswaffe in Regensburg festgenommen

Carsten Rehder/dpa
Drei Jugendliche sollen einen 27-Jährigen in Regensburg unter Vorhalt einer echt wirkenden Schusswaffe zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben. (Symbolbild)

Drei 16-Jährige sollen am Sonntagnachmittag in Regensburg versucht haben, einen 27 Jahre alten Mann auszurauben. Dabei soll einer der Jugendlichen eine echt wirkende Schusswaffe in der Hand gehalten haben. Die Polizei nahm die drei Tatverdächtigen vorläufig fest.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 15.40 Uhr im Bereich der Landshuter Straße. Drei Jugendliche sollen dort einen 27-jährigen Syrer unter Vorhalt einer echt wirkenden Schusswaffe aufgefordert haben, Geld herauszugeben. Der Mann habe die drei als flüchtige Bekannte erkannt und angekündigt, die Polizei zu verständigen.
Als kurz darauf zufällig ein Streifenwagen die Landshuter Straße entlangfuhr, seien die drei Jugendlichen in Richtung Dieselstraße geflüchtet. Der 27-Jährige hielt die Streife an und schilderte den Beamten den Vorfall. Bei der anschließenden Fahndung traf die Polizei nach einer kurzen Verfolgung zu Fuß zwei der Tatverdächtigen, ein Somalier und ein Iraker, an. Die Beamten drohten nach eigenen Angaben den Einsatz eines Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) an. Daraufhin konnten die beiden 16-Jährigen ohne dessen Einsatz festgenommen werden. Die Polizisten seien zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Jugendlichen eine echte Schusswaffe bei sich haben könnten.
Bei der Festnahme stellten die Beamten eine echt wirkende Schusswaffe sicher. Ob es sich dabei um eine scharfe Waffe handelt, wird noch untersucht. Im weiteren Verlauf nahm die Polizei auch den dritten 16-jährigen Tatverdächtigen, ein Kosovare, vorläufig fest. Nach derzeitigen Erkenntnissen soll auch er an dem versuchten Raub beteiligt gewesen sein.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen kamen die drei Jugendlichen wieder auf freien Fuß. Die Kriminalpolizei Regensburg ermittelt wegen des Verdachts eines Raubdelikts sowie zur Herkunft und Beschaffenheit der sichergestellten Waffe.











