Trassenpreise

Gericht hält geplante Schienenmaut für 2027 für rechtens

Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur müssen Verkehrsunternehmen Geld an die DB InfraGo zahlen. (Archivbild)

Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur müssen Verkehrsunternehmen Geld an die DB InfraGo zahlen. (Archivbild)

Von dpa

Die Deutsche Bahn darf die Trassenpreise - eine Art Mautgebühr für die Schiene - im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen - und sogar darüber hinaus. Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat einer entsprechenden Klage des bundeseigenen Konzerns stattgegeben, wie das VG mitteilte. Die Klage richtete sich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA), der eine geringere Obergrenze für die Trassenpreise vorsah, als von der Bahn für 2027 angemeldet worden war.

Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufolge darf die Bahn im kommenden Jahr rund 8,2 Milliarden Euro auf die Verkehrsunternehmen umlegen. Das ist sogar mehr als die rund 7,55 Milliarden Euro, die die Bahn ursprünglich als Obergrenze bei der BNetzA angemeldet hatte. Die Behörde hatte schließlich nur eine Grenze von rund 7,3 Milliarden Euro genehmigt.

Kreise: Bahn wird neuen Rahmen vermutlich nicht ausschöpfen

Aus Bahnkreisen verlautete, dass die gerichtlich festgelegten höheren Obergrenzen vermutlich nicht ausgeschöpft werden.

Die Bahn-Tochter DB InfraGo ist die Betreiberin des deutschen Schienennetzes. Wer darauf fahren will, muss eine Gebühr an sie zahlen. Die InfraGo finanziert damit unter anderem den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen ins Schienennetz.

Die Gebühr wird pro Kilometer erhoben und fällt für die drei Verkehrsarten Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich hoch aus. Die jeweiligen Trassenpreise müssen über ein komplexes Verfahren von der Bundesnetzagentur jedes Jahr neu genehmigt werden.

Wie stark die Gebühren pro Kilometer im Durchschnitt im kommenden Jahr steigen werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln hat die Festlegung verzögert. Ursprünglich hatte die InfraGo eine Erhöhung um 12,6 Prozent im Güterverkehr, 7,7 Prozent im Regionalverkehr und 5,3 Prozent im Fernverkehr angemeldet.

Möglicherweise Auswirkungen auf Angebot im Regionalverkehr

Im Güterverkehr ging der Wettbewerberverband Die Güterbahnen zuletzt davon aus, dass die dortigen Unternehmen pro Kilometer dadurch künftig 3,92 Euro zahlen müssten statt wie bisher 3,48 Euro. Das wäre demnach eine Mehrbelastung von insgesamt rund 112 Millionen Euro.

Auch im Regionalverkehr würden die Gebühren damit deutlich steigen. Das könnte auch Auswirkungen auf das Angebot für Fahrgäste haben, denn schon jetzt kämpfen die Unternehmen dort mit stark gestiegenen Kosten etwa bei Personal und Energie. Der Europäische Gerichtshof hat im März die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt, durch die die Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Trassenpreisen ausgenommen waren.

Die Entscheidung des VG Köln ist eigenen Angaben zufolge unanfechtbar.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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