Ermittlung

Bundesweite Durchsuchungen: Schwere Vorwürfe gegen Pflegeheimbetreiber

Bei bundesweiten Durchsuchungen steht auch ein Heim in Osterhofen im Fokus. Ehemalige Mitarbeiter sprechen von moralischem Druck und dubiosem Umgang mit dem Geld hilfsbedürftiger Senioren.

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Am Dienstagmorgen war das ehemalige Osterhofener Pflegeheim St. Antonius, das seit 1. April wegen der Insolvenz des Betreibers geschlossen hat, Teil bundesweiter Durchsuchungen.

Am Dienstagmorgen war das ehemalige Osterhofener Pflegeheim St. Antonius, das seit 1. April wegen der Insolvenz des Betreibers geschlossen hat, Teil bundesweiter Durchsuchungen.

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Im Video erzählt Redakteurin Angelika Gabor aus Osterhofen, wie die Geschichte hinter diesem Türchen entstanden ist.

An mehreren Standorten in Deutschland rückten am Dienstagvormittag Polizeikräfte aus. Ziel der koordinierten Durchsuchungsaktion: die Geschäftsräume der Pflegewerk-Gruppe und der mit ihr verbundenen Theodorus-Gesellschaften. Auch das mittlerweile geschlossene Pflegeheim in Osterhofen, St. Antonius, bis 1. April betrieben von der Theodorus gGmbH, stand dabei im Fokus der Ermittler.

Nach Informationen unserer Redaktion, die sich auf gut informierte Kreise berufen kann, geht es bei den Ermittlungen nicht nur um eine mögliche verschleppte Insolvenz. Der Verdacht umfasst offenbar auch zweifelhafte Geschäftspraktiken rund um die Trägergesellschaften im Pflegebereich. Dabei soll leistungsberechtigten Senioren, also jenen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, zustehendes Geld vorenthalten worden sein.

Die Durchsuchungen sind nur der zwischenzeitliche Höhepunkt einer Geschichte mutmaßlicher Misswirtschaft, bei der das Osterhofener Pflegeheim, seine Bewohner und Mitarbeiter zu den großen Verlierern zählten.

Unsere Redaktion recherchiert seit Monaten dazu, hat mit ehemaligen Mitarbeitern, Angehörigen, Behörden und politischen Vertretern gesprochen. Dabei geht es zum Teil um schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe. Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Theodorus gGmbH, die am 25. Februar die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragte, soll demnach in ein Netzwerk verwickelt sein, das sich über mehrere Gesellschaften erstreckt, mit teils undurchsichtigen Verflechtungen. In den vergangenen Monaten hatten sich Hinweise verdichtet, dass finanzielle Unregelmäßigkeiten nicht nur auf einfache Misswirtschaft zurückzuführen sein könnten. Unsere Mediengruppe hat der Theodorus einen umfangreichen Fragenkatalog zu den im Raum stehenden Vorwürfen zukommen lassen. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe blieb die Anfrage unbeantwortet.

Behörden halten sich bisher mit Aussagen zurück

Zentrale Fragen der Ermittlungen: Wurden Insolvenzverfahren bewusst hinausgezögert, um Gläubiger zu täuschen? Gibt es Hinweise auf unrechtmäßige Vermögensverschiebungen zwischen den Gesellschaften? Wurden öffentliche Fördermittel möglicherweise zweckentfremdet oder fehlerhaft abgerechnet? Die Behörden halten sich bislang mit offiziellen Aussagen zurück. Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage lediglich, dass „im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens Durchsuchungen an mehreren Objekten in mehreren Bundesländern“ stattgefunden hätten.

Schon kurz nach der Schließung des Osterhofener Pflegeheims traten Mitarbeitende an unsere Redaktion heran und berichteten von sehr zweifelhaften Geschäftspraktiken.

Im Fokus stand der sogenannte Barbetrag. Diesen gewährt der Bezirk Niederbayern allen leistungsberechtigten Personen, die auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen sind (SGB XII). Also jenen Pflegebedürftigen, die den Pflegeheimplatz nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können. Diese Barbeträge werden laut Erklärung des Bezirks Niederbayern „grundsätzlich über die Einrichtungen ausbezahlt“. Und diese Art von „Taschengeld“, die für kleinere Anschaffungen wie Kleidung, Körperpflege oder persönliche Wünsche zur Verfügung steht (derzeit monatlich 152,01 Euro), soll die Theodorus gGmbH nicht ordnungsgemäß an die berechtigten Bewohner oder deren Betreuer ausbezahlt haben, sondern möglicherweise zweckentfremdet verwendet haben. Unsere Recherchen zeigen: Weder die Einrichtungsleitung noch Mitarbeitende des Pflegeheims St. Antonius in Osterhofen sollen Zugriff auf ein Konto der Theodorus gehabt haben. Das soll offenbar zu einem fragwürdigen Konstrukt geführt haben, wenn Pflegebedürftige oder deren Angehörige nach dem ihnen zustehenden Barbetrag fragten.

Statt einer ordnungsgemäßen, transparenten Auszahlung über ein Heimbudget oder eine zentrale Kasse der Trägergesellschaft soll ein inoffizieller und hoch problematischer Umweg gewählt worden sein. Von einem Deggendorfer Sparkassenkonto der Theodorus sollen dreistellige Geldbeträge direkt auf Privatkonten von Mitarbeitern der Einrichtung überwiesen worden sein. Diese Mitarbeiter seien, nach deren Angaben, verbal unter Druck gesetzt worden, das Geld bar abzuheben und in eine sogenannte Handkasse der Einrichtung einzuzahlen. Ob und in welcher Form diese Gelder anschließend tatsächlich bei den Pflegebedürftigen ankamen, konnte niemand mit Sicherheit bestätigen.

Das inzwischen geschlossene Pflegeheim in Osterhofen. 

Das inzwischen geschlossene Pflegeheim in Osterhofen. 

Mitarbeiter berichten unserer Redaktion, sie hätten diese Praxis nur unter emotionaler Erpressung mitgetragen: Man habe ihnen suggeriert, dass sie persönlich verantwortlich seien, wenn Bewohner dadurch leer ausgingen. „Uns wurde gesagt: Wenn du das nicht machst, bekommt Herr XY kein Duschgel, kein T-Shirt oder keine Süßigkeiten und du bist schuld“, berichten unsere Quellen.

Für dieses Vorgehen liegen unserer Redaktion Belege vor, darunter Kontoauszüge, Quittungen und Aussagen betroffener Mitarbeitender. Der Verdacht: systematische Zweckentfremdung von Sozialleistungen, die nicht nur ethisch höchst bedenklich, sondern rechtlich möglicherweise strafbar ist. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob hierin auch ein Verdacht von Veruntreuung vorliegt – ein Verfahren mit erheblicher Tragweite für die gesamte Trägerstruktur.

Auf Nachfrage bei der für Wirtschaftskriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft Landshut bestätigte Oberstaatsanwalt Stefan Mayridl, dass in diese Richtung ermittelt wird: „Ob sich die Tatvorwürfe bestätigen und gegebenenfalls auf weitere Personen ausgeweitet werden, bleibt dem Ergebnis der Durchsuchungen, insbesondere der Auswertung der sichergestellten Unterlagen, vorbehalten.“

Nun bangen jene Mitarbeiter, die sich auf Drängen von Verantwortlichen auf die zweifelhaften Praktiken eingelassen hatten, dass auch sie strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Seit 2023 seien mehrere Mitarbeiter des Antoniusheims zu solchen Bareinzahlungen von ihrem Privatkonto mehr oder weniger gezwungen worden.

Zeitgleich im Jahr 2023 begannen auch die massiven Probleme in der Einrichtung. Weil nicht genügend Pflegekräfte vorhanden waren, verhängte die Heimaufsicht, wie Landrat Bernd Sibler am Dienstagmittag bestätigte, einen Aufnahmestopp für das St. Antoniusheim. Daraufhin wurde engmaschig kontrolliert, ob der Pflegebetrieb überhaupt aufrechterhalten werden kann. Auch dies konnten sowohl der Landrat als auch Mitarbeiter bestätigen.

Bewohner sollten von all dem nichts mitbekommen

Vor allem berichten ehemalige Mitarbeitende aber von massiven Belastungen, weil Rechnungen nicht mehr bezahlt worden seien. „Mich sprach der Bäcker an, als ich privat einkaufte, warum das Antoniusheim das Brot nicht bezahlt hat, und das vor allen Leuten“, erzählt ein Mitarbeiter. „Da schämt man sich schon.“ Auch Heizölrechnungen seien offen geblieben. „Regelrecht obskur war, dass die Eingangstüre beim Haupteingang nicht mehr richtig geschlossen werden konnte und für die Reparatur das Geld fehlte. Und das im Winter. In den Gängen war es kalt“, erzählen Mitarbeiter.

Noch gravierendere Folgen habe es gegeben, weil angeblich die Rechnungen bei Zeitarbeitsfirmen, die Pflegepersonal zur Überbrückung bei Personalnotständen bereitstellen, nicht beglichen wurden. „Also bekamen wir auch kein Zeitpersonal mehr und mussten alles auffangen, obwohl wir alle schon auf Anschlag arbeiteten und zuletzt nicht mal mehr unsere Löhne bekamen“, erzählt ein weiterer Mitarbeitender. Wegen dieser Vorwürfe hat unsere Redaktion bei Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt nachgefragt, ob besagte Rechnungen tatsächlich nicht beglichen wurden.

In der schriftlichen Antwort heißt es wörtlich: „Zum aktuellen Verfahren kann der Insolvenzverwalter keine weiteren Details kommunizieren, da es sich um ein nicht-öffentliches Verfahren handelt.“ Allgemein gelte aber bei Insolvenzverfahren: „Offene Rechnungen, die vor dem Insolvenzantrag entstanden sind, dürfen Verantwortliche ab diesem Zeitpunkt dann nicht mehr bezahlen. Diese Forderungen sind Insolvenzforderungen, die betroffenen Firmen oder Personen sind damit sogenannte Insolvenzgläubiger. Sie können ihre offenen Beträge beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden und wurden dazu bereits aufgefordert.“

Ungeachtet dessen wird aber auch vom großen Zusammenhalt aller Pflegekräfte und Mitarbeiter berichtet, die alles dafür taten, um den Pflegebetrieb bis zur Schließung aufrechtzuerhalten – trotz aller Widrigkeiten. „Uns taten einfach die alten Leute leid, weil einen alten Baum verpflanzt man nicht“, sagt ein ehemaliger Mitarbeiter. Von den Widrigkeiten sollten die Bewohner nichts spüren. „Wir haben alles gegeben, damit es ihnen gut geht“, betonen unsere Quellen.

Die große Blase platze Anfang dieses Jahres

Und tatsächlich scheint dies auch gelungen zu sein. Denn die Senioren, darunter die 101-jährige Anna Brunner, fühlten sich bis zuletzt sehr wohl in „ihrem Antoniusheim“ und der Abschiedsschmerz war überwältigend, als die Schließung nicht mehr vermieden werden konnte. Denn die Blase platzte Anfang dieses Jahres: Der ernsten wirtschaftlichen Schieflage konnte nicht mehr gegengesteuert werden. Am 25. Februar 2025 wurde gegen die Theodorus gGmbH, die das Pflegeheim St. Antonius betrieb, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Trotz aller Bemühungen des eingesetzten Insolvenzverwalters Willrodt gelang es nicht, einen Investor zu finden, der den Fortbestand der Einrichtung gesichert hätte. Weil aufgrund gesetzlicher Vorgaben ein insolventes Unternehmen keine dauerhaften Verluste erwirtschaften darf, wurde die Schließung des Hauses zum 1. April beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren noch etwa 30 Bewohner im Heim untergebracht.

Die Versorgung der Pflegebedürftigen wurde allerdings bis zur Verlegung sichergestellt, ebenso konnten nun die Gehälter der Mitarbeiter bis Ende März 2025 ausbezahlt werden. Zum 1. April wurde zudem das Insolvenzverfahren gegen die Theodorus beim Amtsgericht Deggendorf eröffnet.

Erst nach der Schließung begannen die Mitarbeitenden und Angehörigen darüber zu sprechen, dass schon länger der Verdacht auf Misswirtschaft durch das Pflegewerk bestand, das das Antoniusheim ebenfalls unter seinem Namen betrieben hatte, bis die mit ihr verbundene Theodorus als „gemeinnützige GmbH“ die Trägerschaft übernahm.

Der Fall Antonius-Heim Osterhofen steht exemplarisch für ein System, das an seine Grenzen gestoßen ist. Eines, in dem wirtschaftliche Interessen oft das Wohl der Schwächsten überlagern. Was übrig bleibt, sind Pfleger und Mitarbeiter, die über sich hinausgewachsen sind, Angehörige, die in Sorge waren, und Senioren, denen das Zuhause unter den Füßen weggezogen wurde. Nun liegt es an den Ermittlungsbehörden, Licht in die Vorgänge zu bringen und an Politik und Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass aus Verantwortungslosigkeit und Intransparenz Konsequenzen erwachsen. Damit Pflege künftig wieder das ist, was sie sein sollte: menschlich, verlässlich und von Würde getragen.

Hinweis: Bei laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Alle Angaben beruhen auf dem derzeitigen Stand und können sich im weiteren Verlauf noch ändern.

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