439 Vapes versteckt
Unversteuerte E-Zigaretten auf der A3 bei Eilsbrunn sichergestellt

Hauptzollamt Regensburg
"Wer unversteuerte E-Zigaretten nach Deutschland bringt, muss damit rechnen, dass diese sichergestellt werden“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.

Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A3 bei Eilsbrunn (Landkreis Regensburg) hat der Zoll 439 unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt. Der entstandene Tabaksteuerschaden beläuft sich nach Angaben des Hauptzollamts Regensburg auf rund 2.433 Euro.
Zollbedienstete des Hauptzollamts Regensburg kontrollierten am 22. September ein in Richtung Passau fahrendes Auto mit slowakischem Kennzeichen. In dem Fahrzeug saßen fünf Personen, die nach eigenen Angaben auf dem Weg zu einem Familienbesuch in die Slowakei waren. Auf Nachfrage hätten die Reisenden zunächst angegeben, keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Gegenstände mitzuführen. Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Einsatzkräfte jedoch mehrere E-Zigaretten in den Türfächern und der Mittelkonsole. Daraufhin
nahmen die Zöllner das Fahrzeug genauer unter die Lupe.
Dabei stießen sie auf viele weitere Vapes. Diese waren unter anderem in der Ersatzradmulde, in einem Fach in der Armlehne des Heckfonds, in Seitenablagen sowie in Einkaufstaschen im Kofferraum versteckt. Weitere E-Zigaretten fanden die Beamten in einer Reisetasche unter Kleidungsstücken. Insgesamt stellte der Zoll 439 E-Zigaretten sicher.
Laut Hauptzollamt waren die Produkte nicht mit den erforderlichen deutschen Steuerzeichen versehen. Der dadurch entstandene Tabaksteuerschaden beträgt rund 2.433 Euro.
„Wer unversteuerte E-Zigaretten nach Deutschland bringt, muss damit rechnen, dass diese sichergestellt werden“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg. Auch eine nachträgliche Zahlung der Tabaksteuer mache die Produkte nicht verkehrsfähig. Sie verblieben beim Zoll und würden anschließend vernichtet.
Gegen den 28 Jahre alten slowakischen Fahrer wurde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet. Nach Angaben des Hauptzollamts durfte er seine Reise nach der Aushändigung des Steuerbescheids und der Zahlung einer Sicherheitsleistung fortsetzen.












