Reichsbürger-Prozess

Prozess um „Königreich Deutschland“ - und um Gold und Güter

Der Hauptangeklagte beim Prozessbeginn.

Der Hauptangeklagte beim Prozessbeginn.

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Von dpa

Eine betende Rechtsanwältin und ein Angeklagter, der darauf besteht, ein Staatsoberhaupt zu sein - das gibt es auch nicht oft: Nach dem Verbot der Gruppe „Königreich Deutschland“ hat in Düsseldorf der Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten in wechselnder Beteiligung Hunderte Straftaten mit zehn Millionen Euro Gesamtschaden vor.

Die Tatvorwürfe lauten: Bildung einer kriminellen Vereinigung, besonders schwere Steuerhinterziehung, bandenmäßige Urkundenfälschung.

Hauptangeklagter ist Peter Fitzek, der sich 2012 zum „obersten Souverän“ des „Königreichs“ ernennen und sich als „göttliches Wesen“ habe einstufen lassen, so die Bundesanwaltschaft. Fitzek kritisierte gleich bei Prozessbeginn am Oberlandesgericht die vom Gericht festgestellten bürgerlichen Personalien: Er sei nicht Peter Fitzek, sondern „Peter I., Staatsoberhaupt“. Laut Anklage nahm der 61-Jährige in seiner Gemeinschaft mit seinen Stellvertretern den Status „göttlicher Wesen“ ein und erließ als „Imperator Fiduziar“ Rechtsakte.

Peter Fitzek in Düsseldorf auf der Anklagebank.
Peter Fitzek in Düsseldorf auf der Anklagebank.
Peter Fitzek in Düsseldorf auf der Anklagebank.
Die Gruppierung wurde 2025 verboten. (Archivbild)
Die Gruppierung wurde 2025 verboten. (Archivbild)
Die Gruppierung wurde 2025 verboten. (Archivbild)
Peter Fitzek (61) bezeichnet sich als Staatsoberhaupt.
Peter Fitzek (61) bezeichnet sich als Staatsoberhaupt.
Peter Fitzek (61) bezeichnet sich als Staatsoberhaupt.

Königreich als Gegenstaat

Fitzek habe den Fantasiestaat „Königreich Deutschland“ (KRD) ausgerufen, der als Gegenstaat die Legitimität der Bundesrepublik abgelehnt habe. Die Aktivitäten hätten darauf abgezielt, die geltende Rechtsordnung abzuschaffen, sagte Oberstaatsanwalt Ingo Kaiser.

So seien scheinstaatliche Strukturen und Institutionen errichtet worden mit eigenem Pass- und Meldeamt sowie eigener Währung. Das KRD habe Geld mit Seminaren „zum Systemausstieg“ und verschwörungsideologischen Inhalten eingenommen. Löhne seien als „mildtätige Gaben“ bezeichnet und ausgezahlt worden, Steuern und Lohnabgaben seien nicht abgeführt worden.

Das KRD habe zudem umfangreiche Schenkungen angenommen, darunter Geld, Grundstücke und sieben Kilogramm Gold, aber keine Schenkungssteuer abgeführt. Den Unternehmen, die sich im „Königreich“ registriert hätten, sei Steuern- und Abgabenfreiheit versprochen worden. Fast 400.000 Euro Umsatzsteuern seien nicht gezahlt worden.

Tatvorwurf Urkundenfälschung

Zu den Tatvorwürfen zählt auch bandenmäßige Urkundenfälschung. Das KRD habe 6.300 Personen als Staatsangehörige oder Staatszugehörige geführt und Identitätskarten ähnlich dem Personausweis ausgegeben. Die „Kerngemeinschaft“ habe dagegen 40 bis 60 Personen umfasst.

Die Verteidiger kritisierten, dass der Prozess vor einem Staatsschutzsenat in Düsseldorf stattfindet und nicht vor einem Schöffengericht in Sachsen-Anhalt. „Wir sitzen hier vor dem falschen Gericht“, sagte Anwalt Björn Clemens.

Verteidiger Ronald Mayer nannte seine Entpflichtung als Pflichtverteidiger noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens einen Skandal. Fitzek selbst kritisierte seine Haft als menschenrechtsverletzend: „Man isoliert mich vollständig“, sagte er unmittelbar vor Prozessbeginn.

Rechtsanwältin Christin Konrad nutzte ihr Eröffnungsstatement für ein Bittgebet: „Bitte sorg' dafür, dass die Wahrheit ans Licht kommt und Freiheit und Liebe gewinnen.“ Den Angeklagten danke sie für ihren Mut, sich für ein besseres Leben einzusetzen.

Fitzek sagte, der Düsseldorfer Staatsschutzsenat sei unzuständig, der Fall gehöre vor eine Wirtschaftsstrafkammer. Beim Vorwurf der kriminellen Vereinigung handele es sich um eine Konstruktion des Bankenkartells.

Verbot von 2025

Die Bundesregierung hatte die Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ am 13. Mai 2025 verboten. Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab.

Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Fitzek soll als „oberster Souverän“ die Kontrolle in allen wesentlichen Bereichen gehabt und die ideologische Ausrichtung bestimmt haben.

Zum „Königreich“ habe ein Bank- und Versicherungssystem mit Filialen in Dresden, Ulm, Menden und Wittenberg gehört. Eine eigene Währung, die „E-Mark“ oder „Neue Deutsche Mark“, entsprach laut Bundesanwaltschaft 1,10 Euro. Auf seinem „Identitätsausweis“ trägt Fitzek den Titel „König von Deutschland“.

Als Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) den Verein verbot, durchsuchten mehr als 800 Einsatzkräfte Gebäude in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Die Mitangeklagten

Die Angeklagten Benjamin M. (38) und Martin S. (39) hätten als Fitzeks Stellvertreter der obersten Leitungsebene des KRD angehört. Seit 2018 soll der vierte Angeklagte, Mathias B. (47), für die Finanzen einschließlich der „Königlichen Reichsbank“ und das „Meldeamt“ zuständig gewesen sein. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Sie lehnen demokratische und rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament, Gesetze oder Gerichte ab. Der Szene gehörten im Jahr 2025 demnach etwa 26.000 Personen an.

52 Verhandlungstage hat das Oberlandesgericht bis September 2027 für den Prozess angesetzt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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